Mai 082019
 

Prepaid Simkarten Zwangs Registrierung Betrug am Kunden? KEINE ADRESSENANGABE erforderlich!

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Sollten Sie gegen die gesetzliche Bestimmung von irgendeiner Telefongesellschaft dazu genötigt worden sein, Ihre Wohnadresse bekannt zu geben,  egal auf welche Art, beim Kauf einer Prepaid Simkarte Ihre Adresse bekannt zu geben , dann können Sie das melden, und zwar beim:

Fernmeldebüro der Regierung:

https://www.bmk.gv.at/behoerden/ofb/organisation/fernmeldeb%c3%bcro.html

E-Mailfb@fb.gv.at 

WICHTIG: auch wenn Sie noch im Jahr 2019 beim Kauf einer Prepaid-Simkarte zur Bekanntgabe Ihrer Wohnadresse gezwungen / aufgefordert wurden, dann sollten Sie das auch im Nachhinein unbedingt melden!

 

Sie kennen die Werbung: „Keine Bindung. Keine versteckten Kosten. Kein Kleingedrucktes.“??

Das ist die Standard Werbung von allen Telefongesellschaften, die in Österreich Prepaid Simkarten verkaufen!

 

 

 

Stimmt nicht, diese Werbung! Jetzt gibt es die Rückwirkende Zwangs Registrierung von: persönlichen Daten,  Ausweis, Stammdaten usw!

Also doch eine Bindung !
Denn man wird ja gezwungen, im Nachhinein wurden die Vertragsbedingungen geändert!

Gesetzlich in Ordnung?

Nein, sicher nicht!
Denn man ging ja mit den Telefongesellschaften einen Vertrag durch stillschweigende Willensübereinkunft ein!
Das Angebot war: der Kunde muss sich nicht ausweisen, keine Bindung keine versteckten Klauseln, keine Überraschungen!
Das ist eindeutig Vertragsbruch!

 

Das Angebot “ keine Bindung keine versteckten Klauseln, keine Überraschungen“ ist eindeutig “ irreführende Werbung “ für den Kunden!

Irreführende Werbung ist verboten gemäß folgender Gesetze:

Richtlinie 84/450/EWG

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31984L0450&from=ES

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Zweck dieser Richtlinie ist der Schutz der Verbraucher, der Personen, die einen Handel oder ein Gewerbe betreiben oder ein Handwerk oder einen freien Beruf ausüben, sowie der Interessen der Allgemeinheit gegen irreführende Werbung und deren unlautere Auswirkungen.
Artikel 2
Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet
1.
»Werbung“ jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern;
2. »irreführende Werbung“ jede Werbung, die in irgendeiner Weise – einschließlich ihrer Aufmachung – die Personen, an die sie sich richtet oder die von ihr erreicht werden, täuscht oder zu täuschen geeignet ist und die infolge der ihr innewohnenden Täuschung ihr wirtschaftliches Verhalten beeinflussen kann oder aus diesen Gründen einen Mitbewerber schädigt oder zu schädigen geeignet ist;

3. »Personen“ jede natürliche oder juristische Person.

Artikel 3
Bei der Beurteilung der Frage,
ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über:

a) die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Zusammensetzung, Verfahren und Zeitpunkt der Herstellung oder Erbringung, die Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, die geographische oder kommerzielle Herkunft oder die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse oder die Ergebnisse und wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;

Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG – Fassung 12.2.2019)

Unlautere Geschäftspraktiken

§ 1. (1) Wer im geschäftlichen Verkehr

(4) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

1.„Produkt“ jede Ware oder Dienstleistung, einschließlich Immobilien, Rechten und Verpflichtungen

5.„Aufforderung zum Kauf“ jede kommerzielle Kommunikation, welche die Merkmale des Produkts und den Preis in einer Weise angibt, die den Mitteln der verwendeten kommerziellen Kommunikation angemessen ist und den Verbraucher dadurch in die Lage versetzt, einen Kauf zu tätigen;

6.„unzulässige Beeinflussung eines Verbrauchers“ die Ausnutzung einer Machtposition gegenüber dem Verbraucher zur Ausübung von Druck – auch ohne die Anwendung oder Androhung von körperlicher Gewalt –, wodurch die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, wesentlich eingeschränkt wird;

7.„geschäftliche Entscheidung eines Verbrauchers“ jede Entscheidung dessen darüber, ob, wie und unter welchen Bedingungen er einen Kauf tätigen, eine Zahlung insgesamt oder teilweise leisten, ein Produkt behalten oder abgeben oder ein vertragliches Recht im Zusammenhang mit dem Produkt ausüben will, unabhängig davon, ob der Verbraucher beschließt, tätig zu werden oder ein Tätigwerden zu unterlassen

Irreführende Geschäftspraktiken

§ 2. (1) Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben (§ 39) enthält oder sonst geeignet ist, einen Marktteilnehmer in Bezug auf das Produkt über einen oder mehrere der folgenden Punkte derart zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte:

(3) Eine Geschäftspraktik gilt ferner als irreführend, wenn sie geeignet ist, einen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte und das Folgende enthält:

2.das Nichteinhalten von Verpflichtungen, die der Unternehmer im Rahmen eines Verhaltenskodex, auf den er sich verpflichtet hat, eingegangen ist, sofern

a) es sich nicht um eine Absichtserklärung, sondern um eine eindeutige Verpflichtung handelt, deren Einhaltung nachprüfbar ist,

Wurden Sie als Kunde vielleicht beeinflusst durch den Werbetext: „keine Bindung keine versteckten Klauseln, keine Überraschungen“ ist eindeutig „
Sind Sie überrascht, dass Sie jetzt doch eine eindeutige Überraschung erleben – denn jetzt haben Sie ja eine Bindung an die Telefongesellschaft – die haben Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Ausweisnummer usw…!

Geoblocking im Gesetz für unlauteren WettbewerbUWG – Fassung 2019:
§ 33d
4b.
Verbot von Geoblocking
§ 33d. (1) Wer den Bestimmungen der Artikel 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG, ABl. Nr.L60 vom 02.03.2018 S. 1, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde
mit
Geldstrafe bis zu 2900 € zu bestrafen.

(2) Auf Übertretungen des Abs. 1 durch Unternehmer im Sinne des Art. 2 des Anhangs der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, ABl. Nr. L 124 vom 20.05.2003 S. 36, ist § 371c Abs.1 und 2 GewO 1994, BGBl.I Nr. 194/1994, in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden.

#Anmerkung: jeder österreichische Bürger kann gemäß Geoblocking Verbot jederzeit eine Sim-Karte von einem anderen EU-Staat ohne Registrierung kaufen und auch benutzen!
DSGVO – und das Koppelungsverbot und Verbot des Zwangs:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
Das ist das Lieblingsgesetz der EU zum Schutz der Verbraucher und zur Förderung von Internet Kriminalität ! Das beliebteste Gesetz des 21. Jahrhunderts um Kunden im Internet abzuzocken , Gesetze zu verdrehen und vor allem das Basisgesetz zum illegalen Datenhandel durch Zwangs Einverständnisse!
Vor allem Jugendliche , ältere Personen , bedürftige Menschen die dringen ein Telefon brauchen, werden durch ausgeklügelte Einwilligungserklärungen gezwungen , etwas zu akzeptieren, ohne die Einwilligung würden diese Personen den Dienst oder das Handy nicht funktionieren!

Das neueste Beispiel: man kauft oder hat schon im letzten Jahr oder früher eine Sim-Karte gekauft, mit den Versprechungen der Telefongesellschaften:
Keine Bindung, Keine Kleingedrucktes, Kein Vertrag, Keine Überraschungen
Bei der Zwangs Registrierung von Sim-Karten werden auch das Alter, Geschlecht, Wohnadressen, Hausnummer , Stadt  registriert, obwohl es für die Telefongesellschaft absolut unwichtig ist, wie alt der Kunde ist, oder wo der Kunde wohnt! Das ist absolut total unwichtig bei einer Prepaid Simkarte – denn man bezahlt ja das Guthaben im Voraus!

Man sieht hier sehr deutlich, der wahre Hintergrund dieser Zwangsregistrierung ist der illegale Datenhandel durch Telefongesellschaften und einige abgewichsten Juristen der Regierung in Österreich, die diese Daten zu Spitzelzwecken am Bürger benutzen können!
Angenommen, die Telefongesellschaft hätte nur den vollen Familiennamen und das Geburtsdatum, dann wäre das schon ausreichend!
Denn wenn dann die Justiz in Österreich dringend wegen kriminellen Verdachten oder Terrorismus die Daten abfragen müsste, dann hätten die dieses persönlichen Daten schon in einem anderen Computer System!

Gibt es wirklich ein Gesetz seit 1.1.2019 zur Zwangs Registrierung von Prepaid Simkarten in Österreich?
Lesen Sie den Beitrag!

DSGVO Artikel 7 -Freiwilligkeit:

Artikel 7
Bedingungen für die Einwilligung
(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
(2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellen.
(3) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.

Freiwillig lässt sich niemand seine Prepaid Simkarte registrieren, schon gar nicht Adresse und Hausnummer oder sonstige Daten !
Denn schließlich hatte man diese Prepaid Simkarte deswegen gekauft, um anonym zu bleiben – so wie es beim Kauf versprochen wurde!

 

Datenhandel und Wert der persönlichen Daten
Was glauben Sie denn, welchen Wert haben Ihre persönlichen Daten?
Die wenigsten wissen das!
Persönliche Daten werden
von Firmen an Dritte weitergegeben, um angeblich Statistiken zu erstellen !
Diese Statistik Ersteller – eigentlich illegale Datenhändler – sind meistens irgendwelche Lobbyisten der Regierung, Freunde von großen Gesellschaften, staatliche Spitzeldienste , geldgierige Firmen wie Facebook und Google usw!
Die Liste der illegalen Daten Händler ist unendlich! Es kommen dazu Firmen wie große Brillenhersteller in Österreich, Sportunternehmen, Autohändler, pharmazeutische Betriebe, Lebensmittelhändler – all die wollen angeblich Statistiken erstellen?
Die Daten werden auch weitergegeben an:

Zahlungsdienstleister” (was immer das wohl für ein Berufsstand ist???)

Domain Treuhänder “Escrow” – klingt ja verdammt nach illegalen Datenhändlern!

Datenvernichtungsdienste” – der letzte Abschaum unter illegalen Datenhändlern !

Forderungsbetreiber” – damit ist wohl die Mafia unter den Geldeintreibern gemeint??

und Steuerberater ?? Was wohl Steuerberater, die Sie nicht kennen, wohl mit Ihren Daten Machen ??
weiteres an : Letter-Shop-Dienstleister ,
an Daten-Entsorger Dienste ………..

Alle diese „Dienste“ und merkwürdigen Berufstätigen brauchen ganz dringend Ihre persönlichen Daten – die ohne weiteres ohne Ihr Einverständnis an solche dubiosen Firmen weitergesendet werden ! Natürlich auch in Ausland – ganz besonders in Ausland!
Und diese zweifelhaften Firmen beschäftigen ganz sicher ein paar abgewichste Juristen, die Ihnen dann erklären, dass dies alles legal und unbedingt notwendig ist, sonst dürften Sie eben die Dienste der Telefongesellschaften nicht mehr nützen – wenn Sie damit nicht einverstanden sind!


Blödsinn!
Der wahre Wert sind die Daten selbst denn persönliche Daten werden
zwischen 1 Euro und 15,- Euro pro persönliche Daten einer Person berechnet und gehandelt!
Im Falle der persönlichen Daten von neuen registrierten Prepaid Sim-Karten Benutzern handelt es sich natürlich um sehr begehrte
NEUE Daten!
Denn diese Daten der jetzt Zwangs registrierten Kunden waren ja bis jetzt NIE bekannt!
Diese persönlichen Daten haben einen Wert von
mindestens 30,- Euro pro Kunde!
Also bei nur 1 Million von neu  registrierten Kunden macht das ca. einen Wert von 3 Millionen Euro!
Man braucht diese persönlichen Daten nur auf einen kleinen USB-Stick zu speichern und in einem kleinen anonymen Kaffeehaus einem Mitarbeiter einer anderen Firma weitergeben!
Ein kleines Kavaliersdelikt –
siehe Facebook!
Wenn man diese Daten 10 Mal weitergibt , dann ist das ein sehr lukratives Geschäft für alle Beteiligten: für gewisse Mitarbeiter von Telefongesellschaften, für gewisse Mitarbeiter von gewissen Geheimdiensten (egal ob Links oder Rechts), für alle sogenannten Statistik Unternehmen, für jedes große Unternehmen!
Keiner lässt sich erwischen, beweisen kann man das nie!
Todsichere Geschäfte durch illegalen Daten Handel – viel gewinnbringender als Drogenhandel und Waffen Handel!
Die jüdische Firma Facebook und die jüdische Firma Google machen das immer wieder vor!
Geschehen  tut denen nichts, die gehen nie ins Gefängnis, der Gewinn durch illegalen Daten Handel ist größer als die Geldstrafe – also warum nicht weitermachen!

Die Zwangsregistrierung für Prepaid-Simkarten ist wieder einmal ein deutliches Signal, dass der Bürger machtlos ist gegen illegalen Daten Handel!

Der Sinn und Zweck des Nutzlosen bei der Zwangs Registrierung von Prepaid Sim-Karten

Im Gegenzug von der Zwangs Registrierung von Prepaid Sim Karten schützt das DSGVO nun alle Domain Inhaber von Webseiten!
Auch Betrüger, Internetfirmen usw.!
Früher konnte man – also bis im Jahr 2018 – konnte man im sogenannten „WHOIS-Register“ jede Domainadresse abfragen!
Jetzt nicht mehr! Weil man gemäß  DSGVO die Daten angeblich nicht mehr veröffentlichen darf!
Deutschland Whois-Service:
https://www.denic.de/service/whois-service/
Österreich  Whois-Service:
https://www.nic.at/de/meine-at-domain/domain-suche/whois
International
https://whois.icann.org/en

Obwohl das DSGVO absolut nicht für juristische Firmen zuständig und anwendbar ist, haben sich die deutsche Firma Denic.de und die österreichische Firma Nic.at und auch alle übrigen Firmen, die in diesem Geschäft mit Domain-Handel zuständig sind, dazu entschlossen, keine Firmendaten mehr im Whois-Register freizugeben!
D.h., jede Internetfirma  kann nun absolut anonym tätig sein im Internet!!
Wie bekommt man eine Webseite?
Man sucht per Mail an, akzeptiert einen Vertrag per Mail, man bekommt die Rechnung per Mail, bezahlt und bekommt dann sofort die Zugangsdaten zugeschickt!
Man könnte natürlich auch mittels IP-Verschleierung Programme wie z. B.
„TOR“ (es gibt noch 10 andere solche Programme) und einer gefälschten Mail-Adresse und falschen Namen eine Webseite registrieren ! Diese Domain Registrierungs- Firmen haben Hunderttausende Kunden, die schicken niemals Post an eine Adresse und prüfen niemals nach wer der Domaininhaber wirkliche ist!
Dann erhalten Sie per Mail die Rechnung, Sie gehen auf ein Postamt und bezahlen den Betrag von vielleicht 50 Euro ein! Bei so einem geringem Betrag muss man sich nicht auswiesen, man muss vielleicht 5,- Euro Zusatzgebühr bezahlen , aber die Rechnung mit der gefälschten Adresse und gefälschtem Namen ist bezahlt!
Die falsche Internetfirma ist im Netzt – bereit um Kunden zu betrügen!
Man könnte natürlich auch ein „Forum“ installieren und mit illegalen Terroristen „private Nachrichten“ im Profil-System des Forums austauschen!
Kein Problem!
So „schützt“ die falsche Auslegung des DSGVO alle Internet Betrüger!
In Deutschland beispielsweise, müssen kleine Firmen und alle kleinen Unternehmen sich nicht einmal ins Handelsregister eintragen!
Man sieht also : für die Terrorismus Kontrolle und Bekämpfung von Kriminalität ist die Zwangs Registrierung von Prepaid Simkarten absolut überflüssig und nutzlos!
Telefonzellen werden wieder modern werden, oder wie vor der Erfindung des Handys wird man sich halt in öffentlichen Lokalen anrufen lassen!

Die Zwangs Registrierung von Handys dient ausschließlich zum illegalen Datenhandel von gewissen geldgierigen Firmen und Spitzeldiensten der Regierung!
Kann man mit einem Smartphone auch Programme wie TOR installieren und seine IP verbergen??
Natürlich funktioniert das!!
https://www.torproject.org/docs/android.html.en
(und natürlich gibt es noch viele andere Software um seine IP auf dem Smartphone zu verschleiern!)

Man sieht also deutlich wieder einmal, unsere Justiz in Österreich macht viel Aufwand und Wind für nichts , für etwas was keinen Nutzen oder Effekt erzielen wird!
Alle intelligenten Kriminellen und Terroristen werden in Zukunft Telefonzellen oder öffentliche Lokale für gewisse Telefongespräche benutzen, oder sich mittel gewisser Software die IP verschleiern!

Viel Wind um nichts!!
Das ist das Motto unserer Hinterwäldler in Österreich!
Wie immer auf Kosten und Ignorierung der Rechte der Bürger!

Der Grundsatz des DSGVO wäre eigentlich: der Bürger hat ein Recht auf Anonymisierung seiner persönlichen Daten! Gilt nicht in Österreich für Prepaid Simkarten, gilt nur für Internet-Betrüger mit anonymen Webseiten!!

 

 

In Brasilien herrscht  Registrierungs- Pflicht für Handys!
Siehe Beitrag
genutzt hat es nichts – Brasilien ist immer noch Nummer 1 in Gewalttaten und Kriminalität weltweit!


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[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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