Mai 122020
 

Eine Villa in Ibiza auf Parzelle 13  – VILLA CAN MASS – das spanische Kataster – Ibiza Reminiszenzen – Ibiza Video
Kataster Spanien / Kataster Ibiza

(Links aktualisiert Mai 2023)

 

 

Euro Münzen Betrüger – Fehlprägungen sind nichts wert!

Jeder kennt die Fotos und die Story über Ibiza 2019 – Strache und Gudenus von der FPÖ und deren pubertäres Verhalten vor einem süßen Flittchen!
Was niemand anscheinend auffiel , die Adresse dieser „Luxus„-Villa (den Luxus dieser Einrichtung bekommt man bei Kika oder Möbelix zum Spottpreis…) steht deutlich im Internet – allerdings auf spanisch (eine Eigenheit der Spanier …..)
Siehe „Bed and Breakfast

Adresse auf spanisch heißt:
Dirección
Die Villa hat einen Hausnamen: Architect Country Villa – seit neuestem wieder der alte Name: „VILLA CAN MASS“ –
bei den spanischen Medien wird diese Villa noch zusätzlich „
Villa escandalo“ genannt – die „Skandalvilla“

Also die genaue Adresse = Dirección ist:
Carretera Ibiza a San Antonio 27040 (=
Carretera = Landstrasse, Umfahrungsstrasse etc….)
parcela 13 (
parcela = Parzelle)
poligono 21 (
poligono = Siedlung)
07816 Sant Rafel de sa Creu
España

Gemäß spanischem Katastergesetz darf ja jeder ins spanische Kataster Einsicht nehmen:
Artículo 52
Condiciones generales del acceso = Die generellen Voraussetzungen um Einsicht zu nehmen ins Katasterregister:
1. Todos podrán acceder a la información de los inmuebles de su titularidad y a la información de datos no protegidos contenidos en el Catastro Inmobiliario.
=
Jeder (auch Ausländer) kann Einsicht nehmen auf Informationen der Immobilie und auf Informationen von Daten die NICHT geschützt sind ….!
(Fazit: den
Namen des Eigentümers findet man nicht im spanischen Kataster – ohne gesondert eine Genehmigung des Eigentümers anzufordern, oder sonst einen triftigen Grund dafür zu haben….!)
siehe auch Beitrag Kataster Spanien

 

Also schauen wir doch mal rein in das spanische Kataster – auf der Webseite vom spanischen Finanzamt:
https://www1.sedecatastro.gob.es/CYCBienInmueble/OVCBusqueda.aspx?from=

direkter Link zur Parzelle 13:
https://www1.sedecatastro.gob.es/CYCBienInmueble/OVCConCiud.aspx?UrbRus=R&RefC=07046A021000130000TH&RCCompleta=&pol=21&par=13&MuniAgr=&ZCon=&DescProv=ILLES@BALEARS&prov=7&muni=46&DescMuni=SANT@ANTONI@DE@PORTMANY&TipUR=R&pest=rustica&from=OVCBusqueda&del=7&mun=46
(
funktioniert nicht immer !  – auf  „Consulta Descriptiva y Gráfica“ – Download in pdf-Form der gesamten Beschreibung auf spanisch!) 


Polígono 21 Parcela 13

SA CREU. SANT ANTONI DE PORTMANY (ILLES BALEARS)

Superficie gráfica (Grundfläche)
75.638 m2 = 75.638 m² (fünfundsiebzigtausend Quatratmeter !)

Participación del inmueble = Eigentumsbeteiligung / Partizipation der Immobilie (Es existiert EIN Eigentümer für die Gesamtfläche!)

100,000000 %

CULTIVO = Nutzung

Subparcela Cultivo / Aprovechamiento Intensidad Productiva Superficie m2
aufgeteilt ist das gesamte Grundstück in:

a I- Improductivo 00 (ohne landwirtschaftliche Nutzung – Haus ) Fläche 201 m²

b MM Pinar maderable 00 Fläche 7.065 m² = Holz Kiefernholz

c C- Labor o Labradío secano 03 Fläche 34.997 m² = Trockenlandwirtschaft

d I- Improductivo 00 Fläche 1.197  m² = keine landwirtschaftliche Nutzung (Haus)

e I- Improductivo 00 Fläche 32.178 m² = keine landwirtschaftliche Nutzung (Haus)

Referencia catastral (total !) = Kataster Nummer des gesamten Grundstückes : 07046A021000130000TH

Auszug – Screenshot des Gesamtgrundstückes:

Man kann die Karte vom spanischen Kataster sehr gut mit der Karte auf  https://www.bedandbreakfast.eu/es/a/9971192/villa-can-mass-architect-country-villa/
vergleichen!

Auf der Oberen Hälfte von Parzelle 13 auf Ibiza / Sant Rafel de sa Creu befinden sich mehrere Gebäude.
vergrößerter Ausschnitt vom Kataster – das Haus mit der
Sub-Nummer 009 – an der Straße liegend (die Skandal Villa):

 

 

 

 

 

Unter diesem Screenshot  (Link nicht mehr auffindbar!) sieht man einen kleinen Ausschnitt des Katasters (der Teil mit der Nummer 009).
Und ein kleines Foto…..! (Link verschwunden…….?)
Diese Teilparzelle besteht aus verschiedenen Immobilien – Adresse: Poligono 21, Parzelle 13…….
Eingetragen sind 2 Besitzer (Eigentümer?) mit 41 % bei dem Grundstück mit 175 m² , und 59 % für den Besitzer (Eigentümer?) des Grundstückes mit 98 m²
und ein extra Gebäude mit 33 m² !
Residencial“ = bedeutet soviel wie die Teilwidmung der Parzelle als Baugrund – also mit einem Gebäude darauf!
Bebaut seit 1988 !!!

Das sind die Gebäude, die mit der Karte auf  https://www.bedandbreakfast.eu/es/a/9971192/villa-can-mass-architect-country-villa/
übereinstimmen – also die besagte Skandal Villa auf Ibiza ….!

Als Besitzer (Eigentümer?) geben sich zwei Herren Namens Abel und Gaetano aus – siehe Fotos auf:

https://www.airbnb.at/rooms/31982791?source_impression_id=p3_1561389965_NZfda2K9T3Qv%2FBO8

Gaetano ist seit 2017 bei Airbnb (Jahr der Videoaufnahme) – von Beruf Pharmazeut…. , Abel bereits seit 2016 !

Gaetano hat direkten Kontakt mit den Gästen und kommt aus Mailand (Italien – oder aus Kalabrien …..?) – offizieller Vermieter einer Luxus Villa – zu Wucherpreisen……!
Herr Abel hält sich eher im Hintergrund – sein Outfit wirkt eher „seriös“ ………! Beide machen auch Geschäfte mit Immobilien in Mailand…..!
Allerdings betreiben keine der beiden eine Homepage oder sind auf Facebook usw….?

Herr Gaetano (Nachname bekannt – er kommt aus Sizilien Beruf Pharmazeut) und Herr Abel (Nachname bekannt ! – Zimmervermietung in Mailand / Naviglio – Annonce bei Airbnb:
Cozy flat in the heart of Naviglio

 

Weiter im Kataster auf der Parzelle 13:
Mit der Katasternummer 000900900CD51D0003FJ kommt man zum Link:
https://www1.sedecatastro.gob.es/CYCBienInmueble/OVCConCiud.aspx?UrbRus=U&RefC=000900900CD51D0003FJ&esBice=&RCBice1=&RCBice2=&DenoBice=&from=OVCBusqueda&pest=rc&RCCompleta=000900900CD51D0003FJ&final=&del=7&mun=46

zwei Ergebnisse mit Karte:

Referencia catastral    000900900CD51D0003FJ

Localización

DS CAS ARABINS 2704(0) Es:1 Pl:00 Pt:05
07820 SANT ANTONI DE PORTMANY (ILLES BALEARS)

Clase – Urbano

Uso principal – Residencial (Widmung: Wohngebäude)

Superficie construida 98 m2

Año construcción 1988 (Baujahr)

Parcela con varios inmuebles (division horizontal)

Localización

DS CAS ARABINS 2704(0) POL 21 PAR 13
SANT ANTONI DE PORTMANY (ILLES BALEARS)

Superficie gráfica
33 m2

Participación del inmueble

59,000000 %

Dieser Eigentümer (Besitzer / Pächter? ) besitzt 59 % der Immobilie

 

Und die Katasternummer 000900900CD51D0002DH ist auch interessant:
https://www1.sedecatastro.gob.es/CYCBienInmueble/OVCConCiud.aspx?UrbRus=U&RefC=000900900CD51D0002DH&esBice=&RCBice1=&RCBice2=&DenoBice=&from=OVCBusqueda&pest=rc&RCCompleta=000900900CD51D0002DH&final=&del=7&mun=46

Indem man auf „Consulta Descriptiva y Gráfica“ klickt , kann man die Daten in PDF herunterladen !

Referencia catastral 000900900CD51D0002DH

Localización

DS CAS ARABINS 2704(0) Es:1 Pl:00 Pt:01
07820 SANT ANTONI DE PORTMANY (ILLES BALEARS)

Clase Urbano

Uso principal Residencial

Superficie construida175 m2

Año construcción 1988 (dasselbe Baujahr)

PARCELA CATASTRAL

 


CARTOGRAFÍA NO DISPONIBLE

Parcela con varios inmuebles (division horizontal)

Localización

DS CAS ARABINS 2704(0) POL 21 PAR 13 (selbe Adresse….!)
SANT ANTONI DE PORTMANY (ILLES BALEARS)

Superficie gráfica 33 m2

Participación del inmueble 41,000000 %

Der Partner mit den 41 % auf der Parzelle 13….!

Beide Besitzer (41 % und 59 % ) sind wahrscheinlich nur Pächter oder Eigentümer auf einem Superädifikat !

Den wahre Großinvestor von den gesamten 75000 m² kann man leider nicht ausforschen in Spanien!

Denn Einsicht ins Grundbuch von Spanien um den Namen des Eigentümers zu eruieren , dazu braucht man ein besonderes Interesse bzw. die Erlaubnis des Eigentümers!
Oder man bräuchte die sogenannte 
IDUFIR o Identificador Único de Finca Registral (die Grundbuchsnummer …..!)
Die man leider nicht im Kataster findet!
Denn die Katasternummer ist nicht die Grundbuchsnummer ….!

Auf dem Ausschnitt vom Kataster sieht man deutlich links ein Gebäude – kleiner als die anderen – ideal um einen Aufnahme Rekorder zu verstecken….!

Bei der ominösen Videoaufnahme von ca. 7 Stunden wurden ca. 4 bis 6 verschiedene versteckte Kameras verwendet  – mit Tonaufnahme in TV-Qualität!

4 verschiedene Kamera Einstellungen:

    

 

 

 

ins Bild klicken zum Beitrag

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In solcher Qualität mit Ton könnte man nicht direkt auf ein Smartphone aufnehmen – man braucht dazu einen Rekorder um die Aufnahmen zu koordinieren und aufnehmen!
Die Kameras funktionierten kabellos mit Batterie und senden an einen Rekorder !
Der Rekorder und die Person, die ihn bediente war sicher nicht im selben Haus sondern befand sich in einem Nebengebäude ……!
Der offizielle Besitzer (Pächter / Superädifikat?), der sich mit Namen
Gaetano (Nachname bekanntvon Beruf Pharmazeut)  vorstellt , wusste angeblich nichts von den Videoaufnahmen!
Herr
Abel – (Nachname bekannt) der stille Mann im Hintergrund (seit 2016 bei Airbnb!) – wurde anscheinend nie gefragt…..!?

Die Villa wird jetzt für ca. 1000,- Euro pro Tag vermietet – was absolute Wucherpreise sind  – was aber auch für den Charakter für den Vermieter spricht :
„absolut vertrauenswürdig“………

Wer Spanien kennt, weiß, es ist ziemlich unmöglich, einen Rekorder in einem Nebengebäude aufzustellen, genau zu dem Zeitpunkt als Strache und Gudenus kam!
5 versteckte Kameras zu installieren  – ohne dass irgendein Angestellter wie Zimmermädchen, Security , Manager, Putzfrau, Hausmeister  usw. irgendetwas davon merkt!
Unmöglich!
Oder gab es auf dieser „Luxus Villa“ keinen Zimmerservice, keine Security, keine Putzfrau – niemand???
Und dann noch in einem Nebengebäude saßen ein oder zwei Techniker die das Video koordinierten??
Und keiner der italienischen (kalabrischen – sizilianischen ) Besitzer wusste oder merkte irgendetwas davon?? Und das in so einer abgelegenen Gegend auf einer Insel??
Blödsinn!!

Und der wegen Kokainhandels verurteilte Detektive J.H. hatte diese Villa im Landesinneren von Ibiza „rein zufällig“ gefunden, ausgerechnet bei Süditalienern , die „rein zufällig“ im größten Kokainviertel von Mailand (Navigli ) auch Wohnungen vermieten???

BLÖDSINN!!

Am 4. Juni fängt ja der Untersuchungsausschuss im Parlament an und wird 3 Wochen dauern!
Herauskommen wird wahrscheinlich nichts!
Fakt ist: der Detektiv J. H., Verfasser des Ibiza Videos,  ist wegen Kokainhandel verdächtig, wird allerdings nicht international gesucht und man findet ihn in keiner Fahndungsdatei!
Fakt 2: Detektiv J. H. hat die Villa Can Mass auf Ibiza ganz sicher nicht zufällig gefunden!

Man sollte dringend eine Grundbuchabfrage für das gesamte Grundstück Parzelle 13 machen, um den Großinvestor des Grundstückes und dem seine Pächter genauer auszuforschen!

Beide Vermieter / Manager der Villa Can Mass,  Herr Abel und Herr Gaetano (kommt aus Sizilien – Beruf Pharmazeut) , machen Geschäfte in Mailand – Apartment Vermietung  (Link verschwunden!) – und zwar im Stadtteil Navigli Darsena!

Dieser Stadtteil – Navigli in Mailand – ist so ziemlich der größte Drogentreff von ganz Norditalien – vor allem für Kokain!
Siehe Berichte in den italienischen Zeitungen – aus dem Jahr 2015 – so lange ist das Viertel Navigli Darsena schon bekannt bei Drogenfahndern…..:
http://www.navigliogrande.mi.it/droga-sui-navigli-il-problema-degli-spacciatori-e-di-scottante-attualita/
Zitat:

„Neben dem Nachtleben, das in der Nachbarschaft zunehmend präsent ist, besetzen nach einer gewissen Zeit Dutzende Nordafrikaner die Viale Gorizia und die Eingänge der beiden Kanäle, direkt vor der Darsena, direkt gegenüber der Darsena, und zeigen ihre Präsenz, ohne Angst zu haben, gestört zu werden !
Sie verkaufen hauptsächlich Kokain, aber auch Marihuana und Haschisch und passen gut zu den zahlreichen Menschen, die die Gegend durchqueren.
Sie sind nach der neuesten Mode eingekleidet, unauffällig auf den ersten Blick, aber sie kontrollieren ein illegales Geschäft, das gestoppt oder zumindest energetisch eingedämmt werden sollte.“

Anmerkung: und wer wohl dahinter steckt ? wahrscheinlich „seriöse“ Italiener von gewissen „Familien“ aus Süditalien…..!

siehe auch Artikel aus dem Jahr 2019 über Darsena/Navigli : Mailand Kurier
(alle wissen das anscheinend in Italien, nur nicht unsere österreichischen Fahnder…..!)

Artikel aus dem Jahr 2019 – Mailand Abend-Kurier:
(Nonstop Drogenhandel in Naviglio Darsena)

weiteres – Artikel vom Oktober 2019: http://navigli.milanotoday.it/spaccio-arresti-ponte-naviglio-grande.html
(die „Pusher“ von Navigio…)

https://milano.repubblica.it/dettaglio/milano-lallarme-sui-navigli-i-pusher-padroni-della-notte/1641939

(die Pusher-Chefs von Naviglio……. ein alter Artikel über die Drogenszene von Navigli aus dem Jahr 2009)

 

Und genau dort machen die Besitzer und Betreiber von der Ibiza Villa CAN MASS ihre Geschäfte mit Zimmer Vermietung……. in Navigli in Mailand…..????
Und unsere Justiz ermittelt nicht in dieser Richtung?????


Das große Grundstück – die Parzelle 13 mit 75.000 m² könnte auch österreichischen Investoren gehören – die mit gewissen Italienern und Kolumbianern zusammen arbeiten….?

Das Grundbuch von Spanien – registro de la propiedad españa :
diese Seite wird vom spanischen Justizministerium geführt:
http://www.registradores.org/

siehe auch Beitrag – Grundbuch Spanien

„En el Derecho español, la inscripción en el Registro de la Propiedad no es obligatoria“
= Die gegenwärtige Gesetzeslage in Spanien: die Eintragung in Grundbuch ist
freiwillig!

D.h. : In Spanien wird das „deklarative“ Recht angewendet, in Österreich / DE herrscht das konstitutive Recht vor!

Im Klartext für Unkundige des Immobilienrechts:

In Österreich steht im § 425 ABGB: „mit dem Titel (Kaufvertrag usw.) wird man noch nicht Eigentümer“ !! Intabulationsspflicht gemäß § 431 ABGB !
In Spanien hingegen – deklaratives Recht: man kann ohne Grundbucheintragung mit einem beglaubigten Kaufvertrag auch Eigentümer (Besitzer) werden !

Das ist einerseits ganz einfach – jedoch in der Praxis ein Freibrief für Immobilienbetrüger !
Die beliebteste Praxis zum Abzocken in Spanien – speziell bei Ausländern ist: man redet dem Käufer ein , dass er mit dem Kaufvertrag ja schon Eigentümer wäre!!
Die Wahrheit: es muss ein registrierter Kaufvertrag – also eine öffentliche Urkunde sein !!!!
Siehe Beitrag: Öffentliche Urkunden (escritura publica ) von Spanien

Registrierter Kaufvertrag – registriert im Grundbuch ….. in das man in Spanien leider nur bei berechtigtem Interesse Einsicht nehmen darf (wie in Deutschland….!)
Aber das deklarative Recht in Spanien gibt dem Käufer die Möglichkeit  (und auch dem Verkäufer) ziemlich anonym Immobilien zu besitzen und weiter zu veräußern !
Das ideale System , um Geld anonym anzulegen – !
Denn auch die Daten im Kataster müssen nicht unbedingt dem Grundbuch  angeglichen werden in Spanien!
Hauptsache die Grundsteuer wird bezahlt , dann frägt das spanische Finanzamt eigentlich nie nach!
Das ideale System um Geld zu waschen in Spanien!

 

Einsichtnahme ins spanische Grundbuch: = registro de la propiedad


Das ist leider nur mit berechtigtem Interesse möglich – siehe Beitrag  – spanisches Grundbuch

spanischen Zivilgesetzbuch

spanisches Grundbuchgesetz

 

Die Kernfrage an dem ominösen Ibiza-Video bleibt jedoch aufrecht:
WARUM Ibiza  – also ausgerechnet Spanien?
Man hätte ja Strache und Gudenus auch in einem anderen Land treffen können, wie Ungarn z.B. oder Tschechien oder sonst irgendwo in der Nähe!
Ibiza wurde ausgewählt, aus einem bestimmten Grund:
die Hintermänner leben in Spanien bzw. machen seit den 80igern dort Geschäfte – mit Italienern, Spaniern, Kolumbianern  !
Man wollte ja Strache unbedingt auf Ibiza gewisse Geschäfte vorgaukeln – weil die Hintermänner dort  sehr gute Freunde und Beziehungen haben!

Warum im Landesinneren von Ibiza – es gäbe weit bessere Villen am Strand mit Meeresblick!!!
Der Detektiv Julian Hessenthaler hat die Villa Can Mass auf Ibiza ganz sicher nicht zufällig gefunden!
Logische Antwort: der Detektiv J.H. kannte die Eigentümer der Villa Can Mass schon von früher, und die dortigen Abhöranlagen waren schon installiert – auch für andere Personen!

Dass niemand auf Parzelle 13 etwas gewusst hätte – ist ziemlich unglaubwürdig….!

Und man sollte eines bedenken:
Die Schiffsfähre nach Ibiza / San Antonio nimmt man von der spanischen Hafenstadt Valencia !

siehe Beitrag Valencia – DMAXX

Und ausgerechnet in Valencia befindet sich eine Tochterfirma des größten Cannabishändlers von Wien die Wiener Cannabismafia hat in Valencia eine Tochterfirma??
(spanischer Handelsregisterauszug dieser Firma vorhanden!)

So ein Zufall!

Wollte Strache nicht in Wien etwas gegen den Cannabishandel unternehmen??
Das Video ging gegen Strache in Wien – die FPÖ war nur ein lateraler Effekt!

Wie kam denn, besser gefragt warum hatte eine kolumbianische Tageszeitung / Webseite einen Teilausschnitt des besagten Videos??
Das war der Link von der kolumbianischen Zeitung   Caracol Internacional :
https://noticias.caracoltv.com/jscroll_view_entity/node/201387/full

 

Wenn angeblich Herr Klenk nur die ungepixelte Version von diesem Ibiza Video kennt, warum hatte dann ein kolumbianischer TV-Sender Caracol Internacional die ungepixelte Version auf deren Webseite?
Was hat Kolumbien mit Ibiza zu tun?
Gibt es in Kolumbien vielleicht Kokain?
Wie kommen die Kolumbianer  und die spanische Zeitung „el Mundo Hoy“  zu diesem  Video und warum?

 

Auf diesem Video bei den Kolumbianern sah man ungepixelt das Gesicht von Gudenus Freundin, man wollte ganz offensichtlich durch linke Propaganda den Eindruck erwecken , dass diese ungepixelte Blondine der russische Lockvogel wäre!!
Und noch immer zeigt die linke Szene von Wien das selbe Video mit ungepixelter Blondine (das ist Gudenus Frau – NICHT der Lockvogel) – natürlich bei Falter auf You tube:
(seit diesem Artikel wurde das Gesicht der Frau verpixelt , wir habe jedoch die screenshots des Videos vom Falter YouTube video………..!)
– ganz einfach , um etwaige Ermittler zu verwirren, und den Eindruck zu erwecken : das wäre der Lockvogel der alles eingebrockt hätte!

Man sollte sich schon fragen, warum der Herr Klenk vom Falter anscheinend nie etwas über die WHO-Studien über Cannabis berichtet – so ein „Journalist“ ermittelt anscheinend nur in eigenem Interesse, d.h. wenn es von Vorteil für seine linken Freunde ist……!
Man hört von Herrn Klenk vom Falter auch keinerlei Ermittlungen in der Kokain Szene in Wien……….???
Typische Methoden  von Linksfaschisten aus der Wiener Drogenszene!

Doch, warum interessiert das eine kolumbianische Zeitung??
Warum interessiert es die Kolumbianer was ein österreichischer kleiner Politiker auf Ibiza im Rausch palavert??

Doch nur aus dem einen Grund: weil die Wiener Kokain-Mafia Beziehungen zu den Kolumbianern in Spanien hat!!!

Lesen Sie die Artikel über Drogen aus Wien / Österreich und Sie werden verstehen, dass die Tendenzen von Strache in Wien gegen den Drogenhandel er sich große Feinde geschaffen hat:

 

Werbung für Drogen in Österreich Marihuana Werbung erlaubt
Feminisierter Hanf – der größte Korruptionsfall des 21. Jahrhunderts
Austria corruptus

Die Drug Policy Alliance zu Besuch im österreichischen Parlament
Die Erlaubnis zur Errichtung der „
Drug Policy University of Vienna“ durch Kanzler Kurz! (Soros unterstützt viele liberale Gruppen in Spanien…..!)

Die WHO empfiehlt Cannabidiol nicht für medizinische Zwecke = WHO does not recommend cannabidiol for medical use
Haschisch Verkauf in Wien / Österreich


Drogen sind das inoffizielle größte Geschäft der Linken Gruppen in Wien – mit besten Beziehungen nach Spanien und Kolumbien!!

 

Ein Grundbuchauszug über die Parzelle 13 (auf spanisch: „nota simples“) mit den Eigentümern seit 1988 könnte sicherlich viel Aufklärung über gewisse Vorgänge zwischen Spanien und Wien bringen !
75.000 m² – das ist kein Schrebergarten!

Das Recht auf Einsicht hätte die Justiz von Österreich mit der Begründung: alle Straftaten wurden auf spanischen Hoheitsgebiet begangen – verboten nach spanischen Gesetzen!

 

Versteckte Kamera in Spanien – nach spanischen Strafrecht ist verboten:

Verfassung Spanien

Link zur Webseite der spanischen Justiz
https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-1978-31229

ARTÍCULO 18

  1. Se garantiza el derecho al honor, a la intimidad personal y familiar y a la propia imagen.
  1. El domicilio es inviolable. Ninguna entrada o registro podrá hacerse en él sin consentimiento del titular o resolución judicial, salvo en caso de flagrante delito.
  1. Se garantiza el secreto de las comunicaciones y, en especial, de las postales, telegráficas y telefónicas, salvo resolución judicial.
  1. La ley limitará el uso de la informática para garantizar el honor y la intimidad personal y familiar de los ciudadanos y el pleno ejercicio de sus derechos.

 

Video illegal Spanien Gesetz – Webseite der spanischen Justiz

https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1982-11196&p=20100623&tn=1#aprimero

Ley Orgánica 1/1982, de 5 de mayo, de protección civil del derecho al honor, a la intimidad personal y familiar y a la propia imagen.

CAPITULO II

De la protección civil del honor, de la intimidad y de la propia imagen

jurisprudencia

Artículo séptimo

Tendrán la consideración de intromisiones ilegítimas en el ámbito de protección delimitado por el artículo segundo de esta Ley:

1. El emplazamiento en cualquier lugar de aparatos de escucha, de filmación, de dispositivos ópticos o de cualquier otro medio apto para grabar o reproducir la vida íntima de las personas. = frei übersetzt: versteckte Film- Kameras – egal wo – sind verboten ………

2. La utilización de aparatos de escucha (=Abhörgeräte) , dispositivos ópticos, o de cualquier otro medio para el conocimiento de la vida íntima de las personas o de manifestaciones o cartas privadas no destinadas a quien haga uso de tales medios, así como su grabación, registro o reproducción.

3. La divulgación de hechos relativos a la vida privada de una persona o familia que afecten a su reputación y buen nombre, así como la revelación o publicación del contenido de cartas, memorias u otros escritos personales de carácter íntimo.

4. La revelación de datos privados de una persona o familia conocidos a través de la actividad profesional u oficial de quien los revela.

5. La captación, reproducción o publicación por fotografía, filme, o cualquier otro procedimiento, de la imagen de una persona en lugares o momentos de su vida privada o fuera de ellos, salvo los casos previstos en el artículo octavo, dos.
= ……Aufnahmen oder Publikation mittels Fotografie, FILM oder andere Methoden , in Momenten seiner Privatsphäre sind verboten!!

6. La utilización del nombre, de la voz o de la imagen de una persona para fines publicitarios, comerciales o de naturaleza análoga.
= der Gebrauch des Namens, der Stimme oder Aufnahmen von einer Person zu kommerziellen Zwecken ist verboten……!

7. La imputación de hechos o la manifestación de juicios de valor a través de acciones o expresiones que de cualquier modo lesionen la dignidad de otra persona, menoscabando su fama o atentando contra su propia estimación.

8. La utilización del delito por el condenado en sentencia penal firme para conseguir notoriedad pública u obtener provecho económico, o la divulgación de datos falsos sobre los hechos delictivos, cuando ello suponga el menoscabo de la dignidad de las víctimas.

Se añade el apartado 8 por la disposición final 2.2 de la Ley Orgánica 5/2010, de 22 de junio. Ref. BOE-A-2010-9953. (Neuerung des spanischen Strafgesetzbuchs!)

Die gesetzlichen Bestimmungen und das Strafausmaß  in Spanien für die Aufnahmen und Herstellung des Ibiza Videos sind weit schärfer als in Österreich oder Deutschland!

Link mit deutschen Unterlinksspanisches Strafgesetzbuch

Ley Orgánica 10/1995, de 23 de noviembre, del Código Penal- Strafgesetzbuch von 1995
(Link zur spanischen Justiz – Amtsblatt)

https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1995-25444
Auszug – Strafausmaß bei illegalen Videoaufnahmen:

TÍTULO X

DELITOS CONTRA LA INTIMIDAD, EL DERECHO A LA PROPIA IMAGEN Y LA INVIOLABILIDAD DEL DOMICILIO

CAPÍTULO I

Del descubrimiento y revelación de secretos

Artículo 197

1. El que, para descubrir los secretos o vulnerar la intimidad de otro, sin su consentimiento, se apodere de sus papeles, cartas, mensajes de correo electrónico o cualesquiera otros documentos o efectos personales o intercepte sus telecomunicaciones o utilice artificios técnicos de escucha, transmisión, grabación o reproducción del sonido o de la imagen,
o de cualquier otra señal de comunicación, será castigado con las penas de prisión de uno a cuatro años y multa de doce a veinticuatro meses.

= Strafausmaß:
  4 Jahre Gefängnis UND 24 Monate!


2. Las mismas penas se impondrán al que, sin estar autorizado, se apodere, utilice o modifique, en perjuicio de tercero, datos reservados de carácter personal o familiar de otro que se hallen registrados en ficheros o soportes informáticos, electrónicos o telemáticos, o en cualquier otro tipo de archivo o registro público o privado. Iguales penas se impondrán a quien, sin estar autorizado, acceda por cualquier medio a los mismos y a quien los altere o utilice en perjuicio del titular de los datos o de un tercero.


3. Se impondrá la pena de prisión de dos a cinco años si se difunden, revelan o ceden a terceros los datos o hechos descubiertos o las imágenes captadas a que se refieren los números anteriores.
= 2 bis  5 Jahre Gefängnis für Aufnahmen mit versteckter Kamera..( imágenes captadas )

Und noch eine PDF-Datei über illegale Video Aufnahmen vom obersten Gerichtshof von Spanien:
http://s03.s3c.es/imag/doc/2016-09-02/STS.Grabacionesprueba.pdf

 

Strafbare Handlungen im Ausland durch Österreicher oder deutsche Staatsbürger

 

Österreich Strafgesetzbuch:

Strafbare Handlungen im Ausland, die nur bestraft werden, wenn sie nach den Gesetzen des Tatorts mit Strafe bedroht sind

§ 65. (1) Für andere als die in den §§ 63 und 64 bezeichneten Taten, die im Ausland begangen worden sind, gelten, sofern die Taten auch durch die Gesetze des Tatorts mit Strafe bedroht sind, die österreichischen Strafgesetze:
1. wenn der Täter zur Zeit der Tat Österreicher war oder wenn er die österreichische Staatsbürgerschaft später erworben hat und zur Zeit der Einleitung des Strafverfahrens noch besitzt;
2. wenn der Täter zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betreten wird und aus einem anderen Grund als wegen der Art oder Eigenschaft seiner Tat nicht an das Ausland ausgeliefert werden kann.
(2) Die Strafe ist so zu bestimmen, daß der Täter in der Gesamtauswirkung nicht ungünstiger gestellt ist als nach dem Gesetz des Tatorts.
(3) Besteht am Ort der Tat keine Strafgewalt, so genügt es, wenn die Tat nach den österreichischen Gesetzen strafbar ist.
(4) Die Strafbarkeit entfällt jedoch:
1. wenn die Strafbarkeit der Tat nach den Gesetzen des Tatorts erloschen ist;
2. wenn der Täter von einem Gericht des Staates, in dem die Tat begangen worden ist, rechtskräftig freigesprochen oder sonst außer Verfolgung gesetzt worden ist;
3. wenn der Täter von einem ausländischen Gericht rechtskräftig verurteilt und die Strafe ganz vollstreckt oder, soweit sie nicht vollstreckt wurde, erlassen worden oder ihre Vollstreckbarkeit nach dem ausländischen Recht verjährt ist;

Deutschland Strafgesetzbuch

7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.

(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder

2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.


Da ja Strache und Gudenus in Spanien als Privatleute auf Urlaub waren, handelt es sich um eine eindeutige Straftat , die auf
spanischen Hoheitsgebiet begangen wurden – von deutschen Staatsbürgern begangen – von österreichischen Staatsbürgern geplant….!
Und die Täter haben besagte Straftaten – die mit mindestens 4 Jahren Gefängnis in Spanien geahndet werden – auf spanischen Boden vorsätzlich begangen!
Und deswegen sollte man doch dringend einen
Grundbuchauszug von Parzelle 13  / Poligono 21 auf Ibiza anfordern !
Auch eine Einsicht in die
Urkundensammlung dieser Parzelle seit 1988 wäre von Vorteil – denn mit dem deklarativen Recht konnten sich ja viele Pächter und Besitzer auf Parzelle 13 ansiedeln seit 1988….!

Die Grundbuchabteilungen von Spanien

Grundbuchabfrage online Spanien

 

Dealer Statistik Österreich 2019

Videoaufnahmen in Spanien gesetzlich verboten – Ibiza Video ist illegal!

 

Krönung in Europa – Jahrhundert Schande in Europa

 

DSGVO Sprungbrett zum illegalen Daten Handel – DAS ABZOCKE-GESETZ DER EU

 

 

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[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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