Ferienwohnung Beherbergungsbetriebe in Portugal / Holiday Apartments Portugal
Auch in Portugal gibt es seit 2014 ein neues Gesetz zur Regelung von Beherbergungsbetrieben und Privatzimmer Vermietung und Ferienwohnungen.
Die Verordnung / Gesetz Decreto-Lei n.º 128/2014 Schwerpunkt des Gesetzes – das portugiesische Finanzamt will und muss Steuern einnehmen !
Weiteres will man alle Beherbergungsbetriebe, sei es nun Frühstückspensionen oder Privatzimmer und Ferien Apartments, auf einen gewissen gesundheitlichen Standard und Ausstattung bringen bzw. kontrollieren! estabelecimentos de alojamento local = lokale Beherbergungsbetriebe Nichts geht mehr ohne Anmeldung beim „Presidente da Câmara Municipal territorialmente competente“ = zuständige Bezirkshauptmannschaft
Man kann das auch elektronisch via Internet machen – aber man MUSS! Via „Balcão Único Eletrónico“ = der elektronische Balkon – wie es in der portugiesischen Gewerbeordnung Artikel 6 Decreto –Lei n.º 92/2010 vorschreibt! balcão único electrónico (Link turismo) http://www.portaldaempresa.pt/CVE/services/balcaodoempreendedor/catalogolicencas.aspx
Sonst gibt es Strafen von 2000,- Euro bis 35.000,- Euro siehe ab Artikel 21 . Vistoria = Kontrolle / Visite Artikel 8 Innerhalb von 30 Tagen nach der elektronischen Anmeldung der Ferienwohnung oder des Beherbergungsbetriebes schickt dann die Câmara Municipal einen Kontrolleur, um zu sehen, welche Art von Tourismusbetrieb man betreibt! Auch die Gesundheitspolizei und Lebensmittel Kontrollbehörde hat ein unangekündigtes Recht zu kontrollieren – die ASAE = Autoridade de Segurança Alimentar e Económica.
siehe auch: Grenzstein in Portugal