Feb 292024
 

Feminisierter Hanf – der größte Korruptionsfall des 21. Jahrhunderts – Austria corruptus
Redaktionelle Inhalte werden in Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung eingesetzt

(alle Links aktualisiert 2024)

Man hat sich ja schon fast daran gewöhnt, an die redaktionelle Schleichwerbung für Cannabis unserer links faschistischen Boulevardzeitungen wie z.B. der Kurier – siehe einen Artikel von vielen:
https://kurier.at/chronik/oesterreich/marihuana-als-medizin-heilsversprechen-ist-unserioes/259.686.286
Achtung: diese Linke-Zeitung arbeitet mit Zwangs-Cookies!)

WHO – CBD nicht für medizinische Zwecke – WHO empfiehlt Cannabis NICHT als Medizin – WHO does not recommend cannabidiol for medical use

Das ist vor allem eine redaktionelle Schleichwerbung für das Geschäft Floweryfield GmbH, Geschäftsführer Alexander Kristen (Jurist) Adresse: Hosnedlgasse 12 / Objekt 3, Behörde gem. ECG Gerichtsstand Wien, Webseite für die Pflanzen:
https://www.floweryfield.com/hanfpflanzen/
(Achtung: Zwangs-Cookies!)
Die Lüge auf dieser Seite: keine der angebotenen hochprozentigen THC-Hanfpflanzen wird irgendeine Krankheit heilen !
Geheilt wird nur die Geldbörse von Winkeladvokaten!

Siehe Beitrag:
Die WHO empfiehlt Cannabidiol nicht für medizinische Zwecke = WHO does not recommend cannabidiol for medical use

WHO – CBD nicht für medizinische Zwecke – WHO empfiehlt Cannabis NICHT als Medizin – WHO does not recommend cannabidiol for medical use

 


Dort werden verkauft:
(und irgendwie ist das doch sehr merkwürdig, dass alle Hanfpflanzen, wenn man sie zur Blüte bringt, zwischen 15 % THC und 25 % THC erzeugen???? Warum braucht man Zierpflanzen mit soviel THC???)

ALLE FOLGENDE AUFGEZÄHLTEN „HANFSORTEN“ KOMMEN NICHT IN DER NATUR VOR; ALLE DIESE SORTEN WURDEN MIT HILFE VON GENTECHNIK HERGESTELLT UND MITTELS CHEMIKALIEN FEMINISIERT; KEINE DIESER „HANFSORTEN“ BEWIRKEN GESUNDHEITLICHE VERBESSERUNGEN BEI EINNAHME ÜBER DIE LUNGE; ALLE DIESE „HANFSORTEN“ DIENEN ALLEIN ZUR FÖRDERUNG DES ILLEGALEN SUCHGIFTHANDELS UND MACHEN SÜCHTIG WIE OPIUM!!!

 

download PDF-Datei 98,3 kb:
 cannabissorten feminisiert Austria corruptus

über Cannabis Sorten die in Österreich als illegales Pflanzgut verkauft und angeboten werden von Hanfshops , Juristen und Personen mit guten Beziehungen zu den Medien!!!

 

Jede dieser Sorten kann man mit Hilfe von Google überprüfen, alle dieser Sorten sind hauptsächlich „indica“ Hanfsorten, deren Anpflanzung in Österreich / EU komplett verboten sind – egal ob sie blühen oder nicht!

Alle diese Sorten sind Hybride von genetisch veränderte Hanfsorten aus den USA und wurden in Holland mit Chemikalien behandelt, hauptsächlich mit Silberthiosulfat oder ähnlichen Silbernitraten!
Alle diese Sorten weisen zwischen 15 % und 28 % THC-Gehalt auf – bei der Blüte – keine dieser Sorten produziert CBD oder erzeugt heilende Kräfte wenn man das Kraut raucht! !

Laut österreichischen Sortenliste von 2016 sind in Österreich nur Hanfsorten „sativa“ zugelassen mit einem THC-Gehalt von 0,3 %, und zwar die Sorten Beniko und Bialobrzeskie – siehe Sortenliste: https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanzensorten/oesterreichische-sortenliste/#c7246
(Achtung: Zwangs-Cookies!)
In der Sortenliste von 2018 sind keine Hanfsorten mehr aufgezählt??? Diese Hanfsorten von 2016 wurden wahrscheinlich als Gen-Produkte eingestuft!???
(oder die haben meinen Artikel gelesen??)

Und warum darf dann der Jurist und Geschäftsführer Alexander Kristen mit seinem Shop flowerfield so viele Sorten mit THC-Gehalt zwischen 15 und 28 % verkaufen!??

Da kommt jetzt der juristische Trick!!

Flowerfield verkauft ja „Zierpflanzen“ – bzw. „Hanfzierpflanzen“ – dass alle diese Hanfzierpflanzen Hybride von  genetisch veränderten Hanfpflanzen sind und in Holland mit Chemikalien zu „feminisierten Hanfpflanzen“ verändert wurden, das interessiert niemand!
siehe LINK! steht auch in der Krone!


Der juristische Trick dabei ist die Umgehung des
Saatgutgesetzes 1997 :
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011033

§ 1 Punkt 2:
(2) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für

1. Pflanzgut von Obstarten, Zierpflanzen und Gemüsearten im Sinne des Pflanzgutgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 73,

Denn eigentlich müssen alle Samen in Österreich in einer Liste – die obig genannte österreichische Sortenliste aufgelistet sein – so stünde es zu mindestens im Gesetz!

Aber dummerweise ist keine der in Österreich verkauften feminisierten Hanfsorten in der österreichischen Sortenliste aufgeführt….!?

Und was sind dann Zierpflanzen und Gemüsearten im Sinne des Pflanzgutgesetzes 1997?
Trick 2 – Pflanzgutgesetz 1997:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011021

und da steht:

§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für das Inverkehrbringen von

1. Pflanzgut von Zierpflanzen, das zur Gewinnung von Erzeugnissen für Zierzwecke bestimmt ist, auch wenn es unter die Z 2 und 3 dieses
Absatzes sowie Abs. 2 Z 1 bis 3 fällt
,

2. Pflanzgut von Gemüsearten der im Anhang II der Richtlinie 2008/72/EG angeführten Gattungen und Arten sowie deren Hybriden,
3. Pflanzgut von Obstarten zur Fruchterzeugung der im Anhang I der Richtlinie 2008/90/EG angeführten Gattungen und Arten sowie deren Hybriden sowie für Unterlagen und andere Pflanzenteile von anderen als den in Anhang I der Richtlinie 2008/90/EG angeführten Gattungen und Arten oder deren Hybriden, wenn sie Edelreiser der in Anhang I der Richtlinie 2008/90/EG angeführten Gattungen und Arten
oder deren Hybriden tragen oder tragen sollen.

(2) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden auf

1. Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen (Betarüben, Futterpflanzen, Getreide, Pflanzkartoffel, Öl- und Faserpflanzen sowie Gemüsearten),
2. forstliches Vermehrungsgut,
3. Vermehrungsgut von Reben und

4. Pflanzgut von Zierpflanzen, das nicht zur Gewinnung von Erzeugnissen für Zierzwecke bestimmt ist und unter Abs. 1 Z 2 und 3

sowie die Z 1 bis 3 dieses Absatzes fällt.

Aber alle angebotenen Hanfstecklinge dienen ja laut deren Webseite zur Erzeugung als „Zierpflanzen“!

Juristischer Trick 2 – von den Juristen -Lobbyisten des Herrn George Soros ausgedacht : Hanf ist ja eine Öl- und Faserpflanze – deswegen kann man ja das
Pflanzgutgesetz 1997 nicht anwenden auf
„Zierpflanzen“ mit 25 – 30 % THC-haltigen Cannabis!
Und „
Hanfzierpflanzen“ müssen ja unbedingt 25 % THC enthalten !!!???
Zwar sieht eine herkömmliche normale Hanfpflanze mit geringem THC-Gehalt komplett gleich aus vor der Blüte, die meisten auch in der Blüte, aber die 500 Sorten mit hohem THC-Gehalt sind ja viel besser – z.B. im Weiterverkauf durch illegale Asylanten…..!!
Eine normale Hanfzierpflanze mit den gesetzlich erlaubten 0,3 % THC-Gehalt kostet
pro Kilo zwischen 100,- und 1000,- Euro (PRO KILO !!!!)

Großhandel – Einzelhandel ) – also zwischen 10,- Cent das Gramm im Großhandel, und 1 bis 2 Euro im Einzelhandel! – und diese erlaubten Hanfzierpflanzen sehen komplett gleich aus als Zierpflanze als diese „Zierpflanzen“ mit 30 % THC-Gehalt!!

Unsere Pseudojuristen beschäftigen sich viel zu viel mit dem Suchtgiftgesetz, und vergessen dabei eine Reform des Saatgut- und Pflanzgutgesetzes und des Gengesetzes!
Diese Gesetze sind  allerdings die Basis für den Suchtgifthandel mit Cannabis und seinen hochprozentigen „Zierpflanzen“!!!
Denn ohne Produktion und Handel mit hochprozentigen „Hanfzierpflanzen“ gibt es keinen Suchtgifthandel in der EU!

Alle diese hochprozentigen Hanfsamen kommen nicht in der Natur vor, sondern werden in Labors gezüchtet !
Da kommen wir nun zum Gentechnikgesetz
Auszug § 4:
§ 4. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:

2. Mikroorganismen: mikrobielle Organismen und kultivierte tierische und pflanzliche Zellen
3. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination oder andere herkömmliche Züchtungstechniken nicht vorkommt.

Anmerkung für Österreichs Juristen, die sich zu viel mit dem Suchtgiftgesetz beschäftigen:
Alle angebotenen „Hanfzierpflanzen“ kommen unter natürlichen Bedingungen nicht vor, bzw. hat es noch in keinem Anbaugebiet dieser Welt je gegeben!
Alle diese hochprozentigen Züchtungen in Holland, Spanien und Österreich kommen aus Labors aus den USA, Israel oder Uruguay , und werden von Biologen der Firma Monsanto gezüchtet!! Natürlich inoffizielle Tochterfirmen der Firma Monsanto !

Herr George Soros ist der größte Teilhaber der Firma Monsanto und zugleich Betreiber und Boss der Organisation Drug Policy Alliance – deren Seite auf die Soros Stiftung registriert ist – Soros steht also persönlich hinter dieser Organisation!!
Link hat gewechselt – jetzt der Sohn Alex Soros
….
und befreundet mit dem österreischischen Bundskanzler Kurz (ÖVP) – siehe Beitrag

 

 

Laut dem Schleichwerbeartikel vom Kurier verkauft der Jurist Alexander Kristen in seinem Shop Flowerfield ca. 25.000,- Hanfzierpflanzen pro Woche !! Alle mit hohem THC-Gehalt – mindestens 20 bis 30 %ige „THC-Zierpflanzen“!!!???
Das wäre pro Jahr ca. 1,2 Millionen Hanfzierpflanzen, die sich die österreichischen BürgerInnen ins Wohnzimmer stellen, oder ein bisschen versteckt in die Garage oder im Keller…..!???

Um das Wort „Pflanzgut“ näher zu erklären: gemeint sind damit vor allem Stecklinge – auch Hanfstecklinge als Zierpflanzen!
Siehe WIKI:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflanzgut

Das ist ein typisches Foto von nicht registriertem Pflanzgut in Österreich :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weiteres steht in diesem Pflanzgutgesetz 1997:
Sorten von Zierpflanzenarten und Obstarten

§ 12. (1) Die Registrierung einer Sorte hat zu erfolgen durch Eintragung in

1. das Sortenschutzregister gemäß Sortenschutzgesetz 2001, BGBl. I Nr. 109, oder

2. das Register gemäß Art. 87 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. Nr. L 227 vom 1.9.1994 S

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31994R2100
1).

(2) Die amtliche Eintragung einer Sorte durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat zu erfolgen, wenn

1. die Sorte bestimmte, vom Bundesamt für Ernährungssicherheit durch Verordnung festgelegte Bedingungen erfüllt,

Upps – die obigen Hanfzierpflanzen von Flowerfield sind aber gar nicht im Sortenschutzregister eingetragen….??

Wie eigenartig!? – (Ach ja, Hanfpflanzen sind ja Faserpflanzen…..der juristische Trick Nummer 2!!!)
Ja und alle diese Sorten kommen aus dem EU-Land Holland, kann es sein, dass die EU gegen EU-Bestimmungen verstößt , oder hat Holland eine Sonderstellung in der EU??

Strafbestimmungen

§ 15. (1) Wer

1. Pflanzgut entgegen den §§ 3, 4 oder 5 in Verkehr bringt,

2. als Versorger oder Inhaber eines Labors den in § 10 festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt oder

3. Pflanzgut entgegen § 14 einführt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine

Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 7 270 €, im Wiederholungsfalle bis zu 21 800 €, zu

bestrafen. Der Versuch ist strafbar.
(PRO PFLANZE !!!!)

(2) Der Verfall von Pflanzgut, auf das sich die strafbare Handlung bezieht, kann, wem immer es gehört, ausgesprochen werden.
(3) Zur Sicherung des Verfalls kann das hievon betroffene Pflanzgut sowohl durch die Organe der jeweils zuständigen Behörde als auch durch Zollorgane beschlagnahmt werden.
Diese Organe haben die Beschlagnahme der zur Strafverfolgung zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Das sind ja hohe Strafen?
Da müsste man sich den Paragraphen 3, 4 und 5 sich doch genauer durchlesen:

Besondere Voraussetzungen

§ 4. (1) Pflanzgut von Zierpflanzen darf nur dann mit einem Hinweis auf die Sorte oder die Pflanzengruppe in Verkehr gebracht werden, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. die genannte Sorte ist
a) allgemein bekannt oder
b) in einem der Register gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 oder 2 oder
c) in dem im § 12 Abs. 1 Z 3 genannten amtlichen Register oder
d) in einem Verzeichnis gemäß § 12 Abs. 1 Z 4 eingetragen;
2. die genannte Sorte trägt eine den internationalen Sortenschutzvorschriften entsprechende Bezeichnung;
3. die Pflanzengruppe ist in einer Weise beschrieben, dass jede Verwechslung mit einer Sorte vermieden wird.
Sind Ihnen die obigen aufgezählten „feminisierten“ Hanfpflanzen aus dem Shop Flowerfield bekannt??
Sind diese Sorten in einem Register eingetragen in Österreich??
Vollzugsklausel
§ 21. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
1. hinsichtlich § 11 Abs. 4, soweit es die Mitwirkung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes betrifft, der Bundesminister für Inneres,
2. hinsichtlich des § 14 Abs. 4 und des § 15 Abs. 3, soweit es die Mitwirkung von Zollorganen betrifft, der Bundesminister für Finanzen,
3. hinsichtlich des § 16 Abs. 1 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und
            1. hinsichtlich der sonstigen Bestimmungen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Es sieht auf den ersten Blick so aus, als ob das ganze Drogenkonstrukt in Österreich auf dem der Marihuanahandel basiert auf dem Mist der Grünen und der Linken basiert!
Stimmt NICHT!
Zuständig zur Überwachung und Exekution des Pflanzgutgesetzes 1997 wären folgende Ministerien und Minister:
Derzeitiger zuständiger Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Damaliger

Innenminister: Wolfgang Sobotka (ÖVP)
https://www.bmi.gv.at/
Finanzminister Österreich  (ÖVP)
https://www.bmf.gv.at/
Dort liegt der tiefe Hintergrund begraben, warum es plötzlich so viele Drogendealer – vor allem Ausländer – in den Großstädten von Österreich gibt! Der Verkauf von Hanfstecklingen , getarnt als „Hanfzierpflanzen“ – alle nicht im Sortenregister registriert , macht es natürlich ca. 1 Million Drogendealer in Österreich sehr leicht, in dieses Geschäft einzusteigen!
Auszug aus dem österreichischen Suchtmittelgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011040
Anbau von Pflanzen der Gattung Cannabis zwecks Gewinnung von Suchtgift für die Herstellung von Arzneimitteln
§ 6a. (1) Der Anbau von Pflanzen der Gattung Cannabis zwecks Gewinnung von Suchtgift für die Herstellung von Arzneimitteln sowie damit verbundene wissenschaftliche Zwecke ist nur der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH oder einer zu diesem Zweck gegründeten Tochtergesellschaft, an der die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH mindestens 75 v.H. der Geschäftsanteile halten muss, gestattet. An der Tochtergesellschaft können ferner beteiligt sein
1. Universitätsinstitute, die mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der angewandten Botanik befasst sind,
2. Gewerbetreibende mit einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften gemäß § 94 Z 32 der Gewerbeordnung 1994, sowie
3. Chemische Laboratorien mit einer Gewerbeberechtigung gemäß § 94 Z 10 der Gewerbeordnung 1994.
(2) Der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH oder ihrer Tochtergesellschaft (Abs. 1) ist ferner der Besitz des im Rahmen des Anbaus der Cannabispflanzen gewonnen Cannabis gestattet.
(3) Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH oder ihre Tochtergesellschaft (Abs. 1) darf die Cannabispflanzen nach Ernte und Trocknung oder das daraus gewonnene Cannabis nur an Gewerbetreibende mit einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften gemäß § 94 Z 32 der Gewerbeordnung 1994 abgeben.
(4) Die Bestimmungen über Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Entnahme von Suchtmitteln (§ 9) sind auch auf Cannabispflanzen anzuwenden.
Wer bietet dennoch „Hanfzierpflanzen „ in Österreich an – Hanfstecklinge , also Pflanzgut, das ja laut obigen Pflanzgutgesetz vorschreibt, dass diese Stecklinge alle registriert sein müssten??
Sehen wir mal rein zufällig auf diese Seiten – Webshop-Seiten – alle verkaufen „legal“ illegales Pflanzgut – mit Genehmigung von der WKO (also die ÖVP) – die Gewerbemafia von Österreich:
Wien (Handelsgericht Wien) – alle dort angebotenen Hanfpflanzen sind ausschließlich zur Produktion von Suchtgift geeignet!
Werbung für Blüten – was gesetzlich verboten ist!
https://growisland.at/produkte/feminisierte-hanfsamen/c/63
(Achtung: Zwangs-Cookies!)
Herzogenburg NÖ (mit Firmenbuchnummer)
alle dort angebotenen Hanfpflanzen sind ausschließlich zur Produktion von Suchtgift geeignet – hochprozentiges THC wird mit einem Minimum von 6 Stecklingen angeboten….!
https://www.annablume.at/hanfstecklinge/

 

Villach
alle dort angebotenen Hanfpflanzen sind ausschließlich zur Produktion von Suchtgift geeignet – hochprozentiges THC – „
HANFZIERPFLANZEN“  mit 25 % THC ????
Und Schleichwerbung als „Gesundheits- und Heilpflanze…..!)
https://www.energeticflowers.at/angebot/

 

Alle diese Verkäufer von nicht registriertem Pflanzgut als Zierpflanze bekamen eine Umsatzsteuernummer vom zuständigen Finanzamt, das Ministerium welches eigentlich zuständig wäre, nicht registriertes Pflanzgut aus dem Verkehr zu ziehen!!
Zuständiger Finanzminister : (ÖVP)
Alle diese angebotenen „Hanfzierpflanzen“ erzeugen innerhalb von 6 bis 8 Wochen Blüten mit 15 % bis 30 % THC Gehalt, einzig und allein zum Handel als Droge geeignet!
Denn nach der Rechnung des Kuriers, wenn die Firma Flowerfield schon 25.000 „Hanfzierpflanzen pro Woche verkauft, also 100.000 „Hanfzierpflanzen pro Monat, dann wären das nur bei den obig aufgezählten Shops im Internet ca. 700.000 Hanfzierpflanzen pro Monat, die sich in Österreich in Umlauf gesetzt werden !
Alles „Zierpflanzen“, mit denen man innerhalb von 6 Wochen ca. 300 Gramm rauchfertiges oder Dealer fertiges Marihuana züchten kann!
Denn es ist ziemlich unglaublich, dass 700.000 österreichische BürgerInnen so viele „Hanfzierpflanzen“ pro Monat sich in die Wohnung stellen!
Nein, eher das Gegenteil! Österreich ist der größte Drogenproduzent für das Ausland wie: Italien, Deutschland und sonstige Nachbarn!
Dann blicken wir mal weiter auf den Korruptionssumpf der österreichischen Drogenmafia und deren verantwortliche Ministerien der ÖVP:
das Shop Magua in Wien:
https://magu-cbd.com/
(Achtung: Zwangs-Cookies!)
Schon auf dem Werbefoto sieht man sofort: das ist eine feminisierte Pflanze ohne Samen! Hanfpflanzen ohne Samen kommen in der Natur nicht vor, also eine künstlich gezüchtete Pflanze in einem Labor, also Pflanzgut, welches nicht im Sortenregister registriert wurde!
Keinerlei Angaben über die Herstellung dieser „gesunden“ Hanfpflanze, mit verdeckter Schleichwerbung dass diese künstlich gezüchtete Hanfpflanze „gesund“ wäre!
Die versteckte Schleichwerbung für „gesundes“ Cannabis findet man bei Magu-Shop hier:
https://magu-cbd.com/about/
Schon vor Tausenden Jahren wurde die Cannabispflanze als Heilmittel verwendet“……., solche und ähnliche dümmliche Behauptungen findet man auf vielen Seiten im Internet!
Falsch ist dabei nur eines: feminisiertes Cannabis (=die VERweiblichte Hanfpflanze) mit Blüten ohne Samen , wie es hier im Magu-Shop angeboten wird, wurde erst in den 90igern in Holland und USA erfunden!
Sicherlich wurde von den Chinesen und Indern Hanf als Medizin eingesetzt!
Aber auf keinen Fall feminisierter Hanf!
Und Cannabis als Droge gibt es erst seit dem 3. Jahrhundert nach Christus in Indien! Man musste erst erfinden, dass die weibliche Pflanze mehr THC erzeugt, wenn man die männliche Pflanze entfernt!

Hauptzweck dieser Samenlosen genetisch veränderten Hanfsorten ist nur eines: Geldgier!!! Denn eine Nachzüchtung ohne Samen ist ja nicht möglich! Dadurch verdienen nur ein paar wenige an der Züchtung von gewissen genetisch verändert Hybriden von feminisierten Hanfsorten!
In den USA ist es streng verboten, sogenannte „strains“ zu züchten! Wer legal Cannabis aus genetisch veränderten Hanfsorten verdealen will, bezahlt
ca. 30.000 ,- U$ pro Jahr Patentabgaben an die Labors, die diese Hanfsorten züchten!
Hinter dieser perfiden Idee stehen Rothschild, Monsanto und natürlich seine Eminenz der Geldsack George Soros!
Fakt bleibt: Magu-Shop verkauft nicht registriertes Pflanzgut als „Gesundheitsartikel“!!!
Für natürliche Kräuter Werbung zu machen ist verboten, um Kräuter zu verkaufen braucht man entweder eine Drogistenprüfung oder man muss Apotheker sein!

Auch beim Magu-Shop sieht man deutlich die Korruption in Wien unter grün-rot Politik! Im Hintergrund immer die ÖVP in der Justiz!

Der nächste Fall von nicht registriertem Pflanzgut übertrifft alles:
Der Newcomer und Liebling der österreichischen Boulevardpresse!
Der Hanfgarten von Andreas Troger (schon auf der Startseite Werbung für Cannabis Blüten – obwohl es eigentlich verboten ist die Cannabis Pflanze zur Blüte zu bringen……!)
https://www.hanfgarten.at/
Gleich auf der Startseite sieht man was der Magister für Kommunikation / Medien  Andreas Troger verkauft:
Hauptsächlich nicht registrierte Hanf- Stecklinge (Pflanzgut) und sogar allen Lebensmittelgesetzen zuwider: „Hanftee“!
Eine „HGV Kräutergarten GmbH
Heiligenstädter Lände 29
1190 Wien Österreich
Registergericht: Wien
Registernummer: 435208
USt-IdNr.: ATU69646467
Unternehmensgegenstand: Vertrieb von Pflanzen und pflanzlichen Produkten (pflanzliche Produkte, von denen jedes Produkt in Chemielabors von Holland und Spanien / Israel hergestellt wurden! Kein einziges dieser pflanzlichen Produkten würde in freier Natur wachsen!)

Schwerer öffentlicher Verstoß gegen das Lebensmittelbuch:
Kapitel / B 31 / Tee und teeähnliche Erzeugnisse
https://www.lebensmittelbuch.at/lebensmittelbuch.html
(Achtung: Zwangs-Cookies!)
Andere Händler von Teesorten und Kräutern müssen sich an die Auflagen des Lebensmittelbuches halten und an die Vorschriften des Pflanzgutgesetzes!
Herr Troger und Herr Kristen und seine Gefolgschaften müssen das nicht! Sie können öffentlich gegen bestehende Gesetze verstoßen und werden vom obersten Gerichtshof und den österreichischen Medien noch dazu unterstützt!
Hier ein Download mit genauerer Erklärung von Trogers „gesunden“ Hanfsorten bzw. illegalem Pflanzgut:
Troger Stecklinge Dezember 2016
Troger Stecklinge Dezember 2016
Dieselben Sorten , alle aus Holland importiert, werden auch in anderen „Hanf-Shops“ in Österreich angeboten, hauptsächlich zum Zweck von Drogenhandel und Export ins Ausland (EU-Ausland!)
Alle diese Sorten gelten besonders in der Form als Stecklinge als Pflanzgut in Österreich! Kein Pflanzgut ohne Registrierung im Sortenregister darf verkauft bzw. angebaut werden! Egal ob mit Blüte oder ohne Blüte, egal ob viel THC oder wenig THC!!
Die öffentliche Ignorierung bzw. Missachtung des Pflanzgutgesetzes 1997 ist ein deutliches Zeugnis dafür, dass wir in Österreich ein deutliches Klassensystem haben: „diejenigen die am richtigen Arsch lecken, und diejenigen die eben nicht so gute Arschlecker sind und dann vorbestraft und eingesperrt werden!“
Man vergleiche: Hanf aus dem Hanfland – man sieht eines sehr deutlich: dieser Hanf sieht äußerlich komplett gleich aus! Als Hanfzierpflanze wäre dieser Hanf aus dem Hanfland 10 Mal bis 100 Mal so billig! Wenn jemand also eine „Hanfzierpflanze“ will, warum kaufen dann so viele Leute „Hanfzierpflanzen“ mit 20 % THC-Gehalt???
Als Zierpflanze würde es völlig egal sein, wie viel THC-Gehalt eine „Hanfzierpflanze hat!
Diese Art von Korruption ist der falsche Weg um Cannabis als Droge zu legalisieren!
Der richtige Weg um Cannabis als Droge zu legalisieren wäre:
Zuerst den Preis festsetzen: € 1,– Euro pro Gramm inklusive Steuer wäre der Preis, der über Nacht alle Dealer von der Straße drängen würde!
Verkauf: nur geprüfte Drogisten und Apotheker dürften  Cannabis als Droge verkaufen!
Kontrolle: jede Sorte, vor allem die obigen gezeigten Sorten von Flowerfield, Hanfgarten und ähnliche künstlich erzeugten feminisierten Hanfsorten, müssen überprüft werden auf die Arte des Feminisierens und auf Rückstände von  illegalen schädlichen  Düngemittel!
versteckte redaktionelle Schleichwerbung für Händler von illegalem Pflanzgut in Österreich durch TV-Sender
Der neueste Trick unserer Regierung und Justiz  hochprozentiges Cannabis für die BürgerInnen schmackhaft zu machen:

die österreichischen TV-Sender bringen ein Thema zur Gesundheit, eingeladen werden dazu „Hanfhändler“ die dann allerdings in ihren Shops nur hochprozentiges feminisiertes Marihuana anbieten! Das TV-Publikum wird vorsätzlich getäuscht –
JE MEHR THC EINE CANNABISPFLANZE PRODUZIERT DESTO WENIGER IST DIE PFLANZE FÜR DIE GESUNDHEIT GEEIGNET!!!
(
Aussage von Dr. Kurosh Yazdi bei der Puls4 Sendung „im Namen des Volkes„)

Auszug UWG / Anhang:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002665
11.
Redaktionelle Inhalte werden in Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung eingesetzt und das Unternehmen hat diese Verkaufsförderung bezahlt, ohne dass dies aus dem Inhalt oder aus für den Verbraucher klar erkennbaren Bildern und Tönen eindeutig hervorgehen würde (als Information getarnte Werbung).

Getarnt als Sendung als offensichtlicher Gesundheitsbeitrag und über das gesunde Cannabis, treten beim ORF, Puls4, Servus-TV, NTV, Kabel eins usw… , immer Personen auf, die zufälliger Weise Hanfshops betreiben (mit Millionenumsätze) , in deren Hanfshops allerdings nur Hanfsorten mit hohem THC-Gehalt angeboten werden!
Das nennt man versteckte „audiovisuelle kommerzielle Kommunikation“ !

Redaktionelle Texte werden mit versteckter Werbung für eine Firma und Person als „Gesundheitsbeitrag“ versteckt bzw. kaschiert!
Redaktionelle Schleichwerbung in Zeitungen und TV-Medien ist verboten bzw. verboten laut Pressekodex!
Allerdings, wenn Juristen mit Cannabis dealen und noch dazu Personen aus der Medienbranche mit Cannabis dealen, dann ist das natürlich ein juristischer „Sonderfall“!?? (Man nennt das auch Korruption!!!)

Der oberste Gerichtshof: OGH: Gefälligkeitsartikel müssen nicht als Werbung markiert werden (Artikel Standard) – (Achtung: Zwangs-Cookies!)

An der Spitze der redaktionellen Schleichwerbung steht Puls4 (das ist in Österreich der Sender mit den niedrigsten Einschaltquoten und dem niedrigsten geistigen Niveau!)!
Puls4 macht fast jeden Tag redaktionelle Schleichwerbung für feminiertes Cannabis mit hohem THC-Gehalt ! Man benutzt gesundheitliche Themen und lässt dann „Hanfzüchter“ die von Holland hochprozentige feminisierte Samen importieren, auftreten, wie z.B. eben Herr Mag. „Flowerfield“ , der pro Woche 25.000,- hochprozentiges Marihuana Hanfstecklinge verkauft, von denen keine einzige für die Gesundheit dient , oder Herrn Troger vom hanfgarten usw…!!
Bei dieser Puls4 Sendung wurde über „Hanf“ diskutiert:
Es trat auf: Thomas Knull, der an HIV, Hepatitis C und Leukämie leidet (der Idiot weiß nicht, dass sich THC zu 25 % in der Leber ablagert, und zu schweren Leberschäden führt!!???)
Das Gehirn von Puls4 (die Anderen haben bei Puls4 leider kein Gehirn!):
Herr Werner Gruber – er war und ist der Meinung , Cannabis verblödet die Menschen!
Was auch richtig ist, allerdings weiß der sonst ganz gescheite Physiker Gruber leider nicht, was feminisiertes Cannabis ist, und dass dieses hochprozentige Cannabis eigens dafür gezüchtet wurde, dass die BürgerInnen verblöden und phlegmatisch bleiben!)
Natürlich bekam Alexander Kristen von der obig genannten Firma Flowerfield seine Schleichwerbung als „Hanfbauer“ !!?? Zum Totlachen was, der Typ als „Bauer“!??
Man zeigte dann ganz stolz eine chemisch behandelte feminisierte Hanfpflanze aus seinem Shop, und er trat als „Experte“ für Hanf auf!
(der könnte nicht einmal ein Kartoffelfeld vorschriftsmäßig bewirtschaften!  Keinerlei Ausbildung in Sachen Pflanzen oder Medizin, verantwortlich für Tausende illegale Dealer in Österreich!)
Bei der bekifften Garde des Puls4-Senders gibt es jetzt die Firma
„Fourlaut“ – dort wird die Sendung mit Darstellung einer feminisierten Hanfpflanze moderiert – und kommt sich dabei absolut cool vor, mit einer chemisch gezüchteten Pflanze!
„Cool“ ist da beileibe nicht, denn in Österreich gibt es Gesetze gegen Schleichwerbung in TV-Sendungen!
Hier ist ein Link
zum Thema Medizinisches Cannabis und Dronabinol zur Behandlung schwerer Erkrankungen
 

Auszug aus dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz

Unter § 2 / 29. findet man die Definition für Schleichwerbung: die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marke oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Mediendiensteanbieter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit über ihren eigentlichen Zweck irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt;
§ 31. (1) Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation muss leicht als solche erkennbar sein.
(2) Schleichwerbung, unter der Wahrnehmungsgrenze liegende audiovisuelle kommerzielle Kommunikation sowie vergleichbare Praktiken sind untersagt.
5. rechtswidrige Praktiken fördern; (== keine der angebotenen hochprozentigen Cannabissorten steht auf der Sortenliste = ILLEGAL!)
6. irreführen oder den Interessen der Verbraucher schaden. (== den TV-Zusehern wird vorgegaukelt, Dass der in Hanfshops verkaufte feminisierte Hanf dasselbe wäre wie der gesunde Hanf!?)

Wenn Herr Kirsten „Flowerfield“ bei so einer Sendung auftreten darf um sein illegales Pflanzgut besser an den Mann zu bringen, ist das nicht die beste Schleichwerbung für sein Shop??
Oder nennt man das „Gefälligkeitsbeiträge“ ?? die nicht als Werbung gelten??? Die „Arschlecker-Methode“?

Austria Corruptus!!!

Herr Troger vom Hanfgarten in den Medien:
Hanfgarten bei Servus -TV: irreführende Werbung als „gesundes Cannabis“ in Wahrheit verbotene redaktionelle Schleichwerbung für Troger Hanfgarten, der ca. 300 Sorten hochprozentiges Marihuana verkauft – laut Audiovisuellem Mediendienste-Gesetz verboten!!!

Austria Corruptus!!!

Troger bei NTV:
Gezeigt werden illegale Hanfstecklinge, die laut Pflanzgutgesetz verboten sind, und es wird das Fernsehen als Massenmedium der Schleichwerbung für Trogers Firma benutzt!
Redaktionelle Schleichwerbung für Trogers Firma Hanfgarten beim ORF:
Es wird fälschlicher Weise behauptet in den USA wäre Cannabis legal !? Die Wahrheit: nur mit ärztlichem Attest bekommt man Cannabis in den USA!
Redaktionelle Schleichwerbung für Trogers Hanfgarten bei OTS (die Speichellecker der linken TV-Stationen)!
Anmerkung: Schleichwerbung die nicht als Werbung gekennzeichnet ist, unter dem Vorwand der „Gesundheit“ ist für jede Person, Firma und Produkt verboten!

Schleichwerbung für Troger beim ORF ist auch durch das ORF-Gesetz verboten!

Austria Corruptus!!!
Redaktionelle
Schleichwerbung für Trogers Hanfgarten bei Puls4!!

Redaktionelle Schleichwerbung für Trogers Hanfgarten bei ORF III : Troger tritt als „Hanfexperte“ auf, in Wahrheit hat er einen Magister der Kommunikation und keinerlei Ahnung von Chemie oder Biologie – er könnte nicht einmal ein Kartoffelfeld vorschriftsmäßig wie ein Bauer anbauen, aber er hat gute Beziehungen zu Juristen und Medien!

Redaktionelle Schleichwerbung für Trogers Hanfgarten bei ORF II – „Heute Mittag“ – damit auch unsere Kinder und Jugendlichen Lust auf hochprozentiges Cannabis bekommen:
Diese Art von Werbung für Trogers Firma ist
gesetzlich verboten nach ORF-Gesetz :
Auszug ORF-Gesetz:
§ 1a. Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet
7.„Schleichwerbung“ die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen,
Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen, wenn sie vom Österreichischen Rundfunk oder einer seiner Tochtergesellschaften absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt;
§ 13. (1) Kommerzielle Kommunikation muss als solche leicht erkennbar sein. Schleichwerbung und unter der Wahrnehmungsgrenze liegende kommerzielle Kommunikation in Programmen und Sendungen sind untersagt.
5.rechtswidrige Praktiken fördern,
6.irreführen und den Interessen der Verbraucher schaden oder
7.die redaktionelle Unabhängigkeit beeinträchtigen.

Frage an den Leser:
Wo würden Sie Ihre Cannabispflanzen kaufen, wenn Sie ganz dringen 1 paar Kilo Marihuana züchten wollen und dann verkaufen wollen,  wenn Sie diesen Beitrag über Trogers Hanfgarten im ORF gesehen haben !???
Sie brauchen nur die obige Liste von Trogers Sorten downloaden , dann eine der Sorten sich per Internet zuschicken lassen , in 6 Wochen sind Sie bereit zum dealen von Trogers legalem Hanfgarten! Jede Sorte von Trogers Hanfgarten produziert mindestens 15 % bis 25 % THC ! Man darf sich nur nicht erwischen lassen, aber die Werbung im ORF zeigt deutlich: Unsere Regierung will das ja eigentlich!!!

Ja und der sehr „gescheite“ Herr Werner Gruber bei Puls4 sagte ja schon: „Cannabis macht dumm!“ – Ja das stimmt, sehen Sie sich doch die Sendungen und Teilnehmer bei den Sendungen im ORF an und bei Puls4, dann erlangen Sie die Gewissheit, dass diese Leute ganz einfach dumm sind, und die österreichische Regierung soviel illegale Werbung im TV nur zulässt, weil die Regierung und die Justiz ja will, dass die Bevölkerung dumm bleibt!!

Austria corrutpus!!!

Schleichwerbung für Toni Straka beim ORF Barbara Karlich Show – damit unsere Jugendlichen am Nachmittag schon Lust auf feminisiertes hochprozentiges Cannabis bekommen:
Tonis Beruf: das Hanfinstitut !?? Zu mindestens gab Herr Straka auf die Frage „was machen Sie beruflich“ an, sein Beruf sei das „Hanfinstitut“!
Und tatsächlich: auf seiner Seite mit dem Hanfinstitut, macht der liebe Toni schon kräftig Werbung für Zambeza Seeds , bei denen man schon auf der Startseite die Links zu „feminisierten Hanfsamen und feminisierten automatisch blühenden Samen“ findet!!!
Und das ist Tonis wahres Geschäft im Hintergrund – die Versorgung gewisser Leute der korrupten Wiener Szene mit solchen feminisierten Samen, woraus man dann illegales Pflanzgut unter die Leute bringt!….!
Auch für Zamnesia macht Toni schon auf seiner Startseite Werbung – die eigentlich in ganz Europa bekannt sind, um Drogenabhängige mit giftigen Giften zu versorgen, und natürlich nur feminisiertes Cannabis verkaufen!
Wie schon Werner Gruber sagte: „Cannabis macht dumm“ , und Tonis ist ein lebendes Beispiel dafür, denn er weiß ja nicht, dass er mit Hilfe von feminisierten chemisch erzeugtem Cannabis absichtlich dumm geworden wurde!
Er ist natürlich unschuldig der liebe Toni, unsere korrupte Regierung und korrupte Justiz braucht ja dümmliche Leute wie Toni!!

Feminisierte Hanfsamen” die von gentechnisch veränderten Hanfsamen abstammen, sind gefährlich und haben nur einen Zweck: Menschen süchtig zu machen und dumm zu machen, und dienen NICHT der Gesundheit, und kommen in der Natur NICHT vor!!!

 

Diese Aussagen kommen von Hanfbefürwortern! Nicht etwa von Hanfgegnern!
Müssen diese Hanfpflanze  gesund sein !!? Soviel Chemie, so ein Aufwand, so viele Laien in der Produktion, und unsere Regierung lässt ca. 500 unkontrollierte Hanfsorten auf den Markt!

Zum Zweck als Zierpflanze??
Entweder unsere Regierung ist ziemlich dämlich oder sehr korrupt!
– 25 %iges Marihuana als Zierpflanze???
Hier ist übrigens noch ein Link zu den Düngemitteln, mit denen die „gesunden“ feminisierten Hanfpflanzen besprüht werden !
Ausschließlich Düngemittel für Marihuana Pflanzen, denn normale Gärtner verwenden diese Düngemittel nicht:
http://www.innovatingplantproducts.eu/category/products/
http://de.medijuana.eu/mit-hingabe-gartnern/

Es muss ja ein Genuss sein, aus so besprühten Pflanzen einen „gesunden“ Hanfsalat zu machen – zum 100fachen Preis wie Industriehanf??!
Ist man dann „stoned“ vom THC-Gehalt oder von den Chemikalien??

 

Auf der Slideshow , d.h. screenshots von Holland, sieht man in 5 Sprachen, wie die von Holland gelieferten feminisierten Hansamen eigentlich hergestellt wurden – mit Natur“ hat das wirklich nichts mehr zu tun!
Eindeutige Verstöße gegen das Gengesetz!
Also Gen-manipulierte Hanfpflanzen (indica Hanf) werden zusätzlich mit kolloidalem Silber behandelt (eines der gefährlichsten Gifte der Welt), die Samen dieser Pflanzen werden dann von Holland nach Österreich verkauft – hauptsächlich zur Firma Flowerfield und Hanfgarten! Diese Firmen stellen dann mit Hilfe von speziellen illegalen Düngemitteln sogenannte illegale Hanfstecklinge her, und verkaufen das dann mit Hilfe von illegaler Schleichwerbung unserer teuer bezahlten TV-Stationen als gesunden „Naturhanf“!

Das sind Verstöße gegen: ORF-Gesetz (Schleichwerbung), Düngemittelgesetz, Suchtmittelgesetz, Pflanzgutgesetz, RICHTLINIE  2004/24/EG (Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel),Audiovisuellem Mediendienste-Gesetz ……,  Sortenschutzgesetz 2001

Austria corruptus!!!

 

Nachtrag September 2017 – zu Sebastians Kurz Aussagen im TV – Herr Sebastian Kurz ist der neue ÖVP-Führer – verantwortlich für diese oben aufgezählten Minister, die für das Pflanzgutgesetz verantwortlich wären: Kurz sagte: „…..Österreich ist ein christlich-jüdisches und durch die Aufklärung geprägtes Land. Das hat natürlich Einfluss auf unsere Grundwerte, und das ist gut so. – siehe Beitrag im Profil
Und hier wäre ein Beitrag von Cannabisbefürwortern über die Verbindungen des Juden George Soros zu der jüdischen Firma Monsanto:
THE MONSANTO CONNECTION: GEORGE SOROS
Dieser Artikel auf englisch erzählt ziemlich deutlich , wer hinter dem chemisch gezüchteten Gen-Cannabis steckt!
Herr George Soros ist ein Freund von den Muzicants – die wiederum sehr mit Sebastian Kurz verbunden sind – man sieht also: die Ignorierung des Pflanzgutgesetzes und vielen anderen Gesetzen in Sachen „feminisierte Hanfpflanzen“ und deren illegaler Verkauf ist ein Teil unserer jüdischen Kultur! Ganz so wie es Herr Kurz von der ÖVP ja behauptet!

Neu im Jahre 2018:
Der Cannabisreport der Universität von Bremen zeigt eines ganz deutlich: der HYPE um Cannabis wurde künstlich von gerissenen Geschäftsleuten aufgebauscht!
Bei den meisten Krankheiten wirkt ein Placebo nicht mehr als die Dosis Cannabis!

Beispiel: bei Schmerzen, Darmkrankheiten usw…!

siehe Beiträge der Techniker der Krankenkasse auf: https://www.tk.de/tk/themen/arzneimittelversorgung/cannabis-report-2018/982398
(Achtung: Zwangs-Cookies!)


Download des Cannabisreports unter:

http://www.socium.uni-bremen.de/uploads/News/2018/180523_Cannabis-Report.pdf

Auszug – Kapitel Darmkrankheiten:
“ Die Wirkung des THC hinsichtlich einer Linderung der Schmerzen war der Plazebo-behandlung jedoch nicht überlegen (de Vries et al., 2017).“

Kapitel Schlafstörungen:
„Ein im Jahr 2018 erschienener systematischer Review mit Metaanalyse zu Cannabinoiden in der Palliativmedizin konnte bei Krebspatienten keine signifikanten Unterschiede für die Verminderung von Schlafstörungen zur Einnahme von Placebo feststellen (Mücke et al., 2018).“

Viel Rauch um nichts!

Dieser Hype um Cannabis als Medikament zu vertreiben wurde vor allem von den Hintermännern der ÖVP und den linken Parteien forciert, die alle durch Lobbyisten der Drug Policy Alliance (DPA) von George Soros gelenkt wurden – im Hintergrund natürlich! Soros ist Jude – er natürlich komplett unschuldig!!! Wer was anderes behauptet ist ein böser Nazi!!
Die Seite https://www.drugpolicy.org/ ist auf die Stiftung von George Soros (Freund von Kurz) registriert – er ist also persönlich für diese Organisation verantwortlich !

Den größten „medizinischen“ Erfolg konnten die Biochemiker feststellen auf deren Konten in Steueroasen – die verdienten sich bis jetzt dumm und dämlich mit einer Droge die keine 50 Euro pro Kilo wert ist!
Durch die Lüge, dass Cannabis als Medizin so wertvoll sei, machten George Soros und seine Drug Alliance weltweit sehr viel Geld, hauptsächlich unterstützt durch naive dümmliche Politiker, korrupte Beamte und korrupte Juristen und Mediziner!
Die Nebenwirkungen von den chemischen Mitteln die verwendet werden um schnell wachsendes Cannabis mit hohem THC-Gehalt herzustellen, sind in diesem Report noch NICHT enthalten!
Die Studien von der Uni Bremen beziehen sich hauptsächlich auf hoch konzentriertes Cannabis zu medizinischen Zwecken und echtes Marihuana!
Echtes Marihuana ohne Samen gibt es nicht!!

Die 500 Sorten, mit hohem THC-Gehalt und schnell wachsend, die in Österreich und Holland, Spanien , Israel, USA verkauft werden als Droge, haben noch ungeahnte Nebenwirkungen, die noch nicht erforscht wurden!!

Nachtrag 2024 :
der ORF ist der einzige Sender, der täglich nach den Abend-Nachrichten Werbung für CBD ausstrahlt – der einzige tV-Sender weltweit!

 

auch interessant:  

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(was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß…..) 

Kiffer Cannabis – WHO Studien – Marihuana und Haschisch zu nicht medizinischen Zwecken

 

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Die Erlaubnis zur Errichtung der
„Drug Policy University of Vienna“ durch Kanzler Kurz!

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Die WHO empfiehlt Cannabidiol nicht für medizinische Zwecke = WHO does not recommend cannabidiol for medical use
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Feminisierte Hanfsamen – Die grüne Droge aus dem Chemiebaukasten – feminized seeds – the Green drug from a chemistry set

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