Sicherungshaft Schutzhaft / präventive Haft für Alle ? Abschaffung der Unschuldsvermutung in Österreich?
Sicherungshaft / Schutzhaft /präventive Haft für Alle ? Abschaffung der Unschuldsvermutung in Österreich?
(Choose your language left sidebar )
Stoppt die Corona-App – Corona-APP ist schwerer Eingriff in die Privatsphäre
Handytracking für Aidskranke, Grippekranke, Tbc-Kranke, Chlamydien Infizierte, Dengue Fieber …..
Sicherungshaft – Schutzhaft – präventive Haft – egal wie man dies nennen wird – es ist illegal zum jetzigen Zeitpunkt!
Komplett illegal in Österreich, in der EU und international!
Die „Unschuldsvermutung“ – so nennt man den Terminus, welcher jetzt von links- und rechts gerichteten überbezahlten Politikern und Hinterwäldlern der österreichischen Politik Szene aus dem Gesetzbuch gelöscht werden will!
Mit dem Vorwand: böse verdächtige Ausländer!
Aber kann man das machen – so einfach die Gesetze verdrehen und auslegen wie man will?
Absolut unmöglich!
Allerdings: das sind die Aussagen unserer österreichischen Politiker :
Innenminister Kickl (FPÖ) – siehe Presse: Kickl will „rechtsstaatlich saubere Möglichkeit“ für Sicherungshaft
Landeshauptmann Doskozil (SPÖ) siehe Presse: Doskozil will Sicherungshaft auch für gefährliche Österreicher
Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) – siehe Kronen Zeitung : „Setzen bei Sicherungshaft EU-Recht um“
Kanzler KURZ (ÖVP) siehe PRESSE: – Kanzler Kurz will Sicherungshaft für Asylwerber: „Brauchen keine Skepsis“
siehe OTS-PRESS: Bundeskanzler unterstützt Plan des Innenministers, besonders gefährliche Asylwerber in „Sicherungshaft = preventive detention“ zu nehmen
D.H.: Ausländer haben nicht die selben Grund Rechte wie Österreicher!
Österreichische Strafprozeßordnung 1975
Unschuldsvermutung
§ 8. Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
UN-Menschenrechtscharta, Charta der Menschenrechte oder kurz AEMR
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
………………eine unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte
Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Es kommt noch schlimmer !
Unsere „EU-freundlichen“ politischen Heuchler haben jede Menge Verträge unterschrieben, um folgende Rechtsvorschrift einzuhalten:
(die EU-freundliche SPÖ mit Rendi-Wagner und Doskozil , natürlich alle Rechten von der ÖVP (Kanzler Kurz) und FPÖ (Strache & Co)
wollen also aus der Staaten – Gemeinschaft die die Europäische Menschenrechts Konvention unterschrieben haben, aussteigen??
Am besten Mittels österreichischem Schnellverfahren …..!
Gesamte Rechtsvorschrift für Europäische Menschenrechts Konvention, Fassung vom 24.02.2019
mit Verfassungsrang ausgestattet
siehe Vertragsparteien:
ERKLÄRUNG
DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH GEMÄSS ART. 25 DER AM 4. NOVEMBER 1950 ZUR UNTERZEICHNUNG AUFGELEGTEN KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Ich erkläre im Namen der Bundesregierung der Republik Österreich, daß diese ihre am 31. Juli 1994 gemäß Art. 25 der am 4. November 1950 zur Unterzeichnung aufgelegten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten abgegebene Erklärung für den Zeitraum vom 3. September 1997 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls Nr. 11 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Umgestaltung des durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus erneuert.
ERKLÄRUNG
DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH GEMÄSS ART. 46 DER AM 4. NOVEMBER 1950 ZUR UNTERZEICHNUNG AUFGELEGTEN KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Ich erkläre im Namen der Bundesregierung der Republik Österreich, daß diese ihre am 31. Juli 1994 gemäß Art. 46 der am 4. November 1950 zur Unterzeichnung aufgelegten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten abgegebene Erklärung für den Zeitraum vom 3. September 1997 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls Nr. 11 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Umgestaltung des durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus erneuert.
Wien, am 19. August 1997
Der Empfang der Erklärung wurde vom Generalsekretär des Europarats am 25. August 1997 bestätigt.
Diese Erklärungen sind mit dem Tage der Hinterlegung für Österreich rechtswirksam geworden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308
Artikel 6 –
Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.
Das Urteil muß öffentlich verkündet werden, jedoch kann die Presse und die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlung oder eines Teiles derselben im Interesse der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Staat ausgeschlossen werden, oder wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen, oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang.
UNSCHULDSVERMUTUNG
(2) Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.
(3) Jeder Angeklagte hat mindestens (englischer Text) insbesondere (französischer Text) die folgenden Rechte:
a)in möglichst kurzer Frist in einer für ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden;
b)über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen;
c)sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d)Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken;
e)die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn der Angeklagte die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann
(das ist für Ausländer …..!)
Beachte für folgende Bestimmung
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1964_59_0/1964_59_0.pdf
Artikel 14 –
Verbot der Benachteiligung
Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist.
Beachte für folgende Bestimmung
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
Upps:
Anscheinend haben Ausländer gemäß Verfassung doch die selben Rechte wie Inländer???
Und das wollen jetzt die Verteidiger der EU ganz schnell und heimlich abschaffen? Herr Kurz , seines Zeichen Jura – Studium-Abbrecher – und Verbündeter von George Soros und Liebling von der EU – der will jetzt Verfassungsbruch und den Artikel 14 – also Vertragsbruch gegenüber der EU begehen?
Damit Ausländer nicht mehr durch die Verfassung Artikel 14 geschützt werden?
Ja jetzt sind sich anscheinend die Raucher Befürworter und Rauch Gegner ganz einig?
Vielleicht sollten sie mehr rauchen und weniger saufen?
Grundgesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000006
Artikel 2.
Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.
………auch Ausländer???
StGB – Strafgesetzbuch Österreich :
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296
Keine Strafe ohne Schuld
§ 4. Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt.
Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhaltes
§ 8. Wer irrtümlich einen Sachverhalt annimmt, der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließen würde, kann wegen vorsätzlicher Begehung nicht bestraft werden. Er ist wegen fahrlässiger Begehung zu bestrafen, wenn der Irrtum auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Begehung mit Strafe bedroht ist.
Rechtsirrtum
§ 9. (1) Wer das Unrecht der Tat wegen eines Rechtsirrtums nicht erkennt, handelt nicht schuldhaft, wenn ihm der Irrtum nicht vorzuwerfen ist.
(2) Der Rechtsirrtum ist dann vorzuwerfen, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre.
-
Ist der Irrtum vorzuwerfen, so ist, wenn der Täter vorsätzlich handelt, die für die vorsätzliche Tat vorgesehene Strafdrohung anzuwenden, wenn er fahrlässig handelt, die für die fahrlässige Tat.
Mediengesetz Österreich
Schutz der Unschuldsvermutung
§ 7b. (1) Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung.
Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro nicht übersteigen; im übrigen ist § 6 Abs. 1 zweiter Satz anzuwenden.
(2) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn
1. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Verhandlung in einer öffentlichen Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung, eines Landtages oder eines Ausschusses eines dieser allgemeinen Vertretungskörper handelt,
2. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über ein Strafurteil erster Instanz handelt und dabei zum Ausdruck gebracht wird, daß das Urteil nicht rechtskräftig ist,
3. der Betroffene öffentlich oder gegenüber einem Medium die Tat eingestanden und dies nicht widerrufen hat,
4. es sich um eine unmittelbare Ausstrahlung im Rundfunk (Live-Sendung) handelt, ohne daß ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Rundfunks die gebotene journalistische Sorgfalt außer acht gelassen hat,
4a. es sich um die Abrufbarkeit auf einer Website handelt, ohne dass der Medieninhaber oder einer seiner Mitarbeiter oder Beauftragten die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, oder
-
es sich um eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Äußerung eines Dritten handelt und ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der zitierten Äußerung bestanden hat.
So gesehen, kann die neue „Sicherungshaft“ ohne das Recht auf Unschuldsvermutung ein lukratives Geschäft für unschuldig verdächtige Ausländer werden! Und natürlich für diese Anwälte, die dann diese Medien verklagen….!
Tja, in Zukunft kann man wahrscheinlich jeden ganz einfach beschuldigen?
Man könnte natürlich aggressive Linke auch verhaften! Oder aggressive Rechte?
Man würde dadurch absolut nichts verändern – schon gar nicht bei aggressiven Ausländern!
Man merkt, der Schwachsinn greift immer gravierender in unserer Justiz um sich – wie eine ansteckende Epidemie!
Man muss auf alle Fälle bedenken:
Da ja schon sichtbar und hörbar in den Medien einige Politiker angedeutet hatten, dass man diese „Sicherungshaft“ bzw. „präventive Haft“ auch auf Österreicher ausdehnen sollte und könnte, muss man auf alle Fälle davon ausgehen, dass in kürzester Zeit das Recht auf Unschuldsvermutung abgeschafft wird in Österreich!
Beteiligt sind mit diesem Gedankengut Politiker aus der ÖVP, FPÖ, und natürlich allen voran plötzlich die SPÖ (Doskozil = ein Name mit sehr ausländischen Klang – eine Schande für den Beruf Politiker!)
Die Schizophrenie bei vielen unserer Politiker ist sichtbar!
Drogenbekämpfung:
Herr Bundeskanzler Kurz ladet öffentlich den Boss der Drogen Alliance ins Parlament ein, Herrn George Soros, der zugleich der Boss der Einwanderer Befürworter ist, dann wird es wohl nichts mehr werden mit dem Kampf gegen Drogen?
siehe Beitrag: https://www.wipi.at/drogenalliance
siehe Beitrag: Flüchtlinge und deren Hintermänner
Und dann im Parlament gegen Ausländer schimpfen?
Das Gesetz ist für alle gleich! Für Inländer und Ausländer!
siehe Artikel 14 – europäische Menschenrechts Konvention!
Eine präventive Haft wird vor nichts schützen!
Aber man wird das nie durchsetzen können, es sei denn, alle Juristen sind jetzt total am Rückschritt ins Mittelalter und total verblödet!
Schon allein darüber öffentlich zu diskutieren ist eine Schande für jeden überbezahlten Politiker von Österreich und in der EU!
Wir können Herrn Kanzler Kurz nur sagen, und auch gewissen Hinterwäldlern aus dem Burgenland und der Steiermark:
„Das Gesetz und Recht erlernt man nicht bei korrupten Geschäftsleuten in den USA!“
die überbezahlten Politiker von Österreich können jederzeit Gesetze einführen – auch ohne gesetzliche Grundlage –
siehe Beitrag : Prepaid Simkarten – Gesetz ohne Veröffentlichung in Kraft? ………….genau so schnell und heimlich werden die Irren im Parlament – ÖVP, FPÖ, SPÖ – die Unschuldsvermutung abschaffen
Und man muss immer wieder deutlich betonen: es ist die ÖVP, die im Justizministerium sitzt seit 20 Jahren – nicht die bösen Nazis!
Und es war ein SPÖ-Politiker (Doskozil), der ausdrücklich „Sicherungshaft – präventive Haft für ALLE Österreicher verlangte – nicht die bösen Nazis!!!
Das ist nur die Vorstufe zur Abschaffung der „Unschuldsvermutung“ – Dann wird man – bei Änderung der Verfassung – jeden ganz einfach auf verdacht einsperren und verschwinden lassen können – ohne Verhandlung – ohne Richter!
Ich erinnere: ÖVP-Ratte Mock hatte vor dem EU-Beitritt eine finanzielle Belastung für Österreich in der Höhe von ca. 3 Millionen Euro versprochen (das war nicht wahr!!!)
Weiteres freies Reisen ohne Grenzen – das ist nicht wahr – man kann nicht einmal von Ostösterreich nach West-Österreich reisen, ohne mindestens 1/2 Stunde an der bayrischen grenze zu stehen und gecheckt werden wie in den 70igern!
Die SPÖ, ÖVP und FPÖ hatten versprochen: das anonyme Sparbuch wird nie abgeschafft! – Das war eine Lüge!!
Die Politiker hatten versprochen – es wird auch weiterhin anonyme Simkarten geben ! Das war eine Lüge!
usw……!!!!
Genauso wird das eine Lüge werden: Die „Sicherungshaft – präventive Haft“ sei nur für Ausländer!!??
Das wird die größte Lüge werden – Mittäter und Haupttäter : ÖVP (Justizministerium) und SPÖ – Möchte-gern Sozialpartei!)
Hier unter diesem Link finden Sie alle Abgeordneten von Österreich:
https://www.parlament.gv.at/WWER/NR/AKT/
Sie können und dürfen jeden per Mail anschreiben und Ihre Meinung zum Thema sagen!
Abgeordnete arbeiten für das Volk und nicht umgekehrt!
Der Europa Rat – der Hüter der Menschenrechte:
https://www.coe.int/de/
(Sie dürfen als Bürger auch an den Europa Rat schreiben!)
Die alte ÖVP hatte den Paragraphen § 29 des Suchtmittelgesetzes abgeschafft (dieser Paragraph verbot Drogenwerbung jeder Art!!)
Durch die Abschaffung dieses Werbeverbotes für Drogen wurde der Drogenhandel erst richtig interessant im Internet in Österreich!
(ist in Deutschland verboten!)
Siehe Beitrag: Marihuana Werbung in Österreich erlaubt?
Die neue ÖVP (Türkis) zusammen mit der „rechten“ judenfreundlichen FPÖ ist nicht einmal im Stande diesen § 29 des Suchtmittelgesetzes wieder zu aktivieren bzw. Werbung für Drogen im Internet zu verbieten!? Weil Kurz und Juncker dem Boss der Drogen Alliance und Boss der Einwanderungsbetreiber – dem Herrn George Soros – die Stiefel putzen?
Und die wollen jetzt die Verfassung ändern bzw. Verträge mit dem Europa Rat so ganz einfach kündigen??
Das klingt schon ein bisschen lächerlich!
Siehe auch: die Mauer in den USA / Mexiko
Conchita – Namensbedeutung / Conchita meaning and name origin
siehe auch: Ein Rotwein Namens Zweigelt und Cannabis Namens Agent Orange
Sollte Ihnen der Beitrag gefallen, erzählen Sie es weiter!
Speziell dieser Beitrag kostete viele Tage und Stunden die Fakten zu recherchieren!
Als freischaffender Journalist bekomme ich keinerlei Bezahlung oder finanzielle Unterstützung !
Ich freue mich auch über ein paar Euros nur!
Spendenkonto: Winfried ZEHM,
IBAN RAIKA:
AT30 3312 5000 0072 7529
Verwendungszweck: Schenkung wipinews
Sorry, the comment form is closed at this time.