E-Call Notruf System – Verstoß gegen DSGVO – Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht
E-Call Notruf System – Verstoß gegen DSGVO (Einwilligung des EU-Bürgers ist nicht freiwillig!)
der neue Zwangs Spitzel Apparat der EU-Kommission
(choose your language on the top)
Stoppt die Corona-App – Corona-APP ist schwerer Eingriff in die Privatsphäre
Das E-Call Notruf System ist ein schwerer Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht !
Das Selbstbestimmungsrecht in Deutschland – siehe WIKI
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – siehe WIKI
Weiteres ist das E-Call System ein schwerer Eingriff in die Privatspähre:
Der Zwang, dass man angeblich gerettet werden muss – die Umkehrung des Rechtes zur Selbstbestimmung wird durch Zwang und Spitzelmethoden durchgesetzt!
Die Gutmenschen in der EU haben einen Weg gefunden, um die Bürger zu bespitzeln und dabei sich selbst als „dringend nötige Helfer „ darzustellen!
Die österreichische Regierung hatte die EU- Bevölkerung nicht um ihre Meinung gefragt, und ganz einfach dem sogenannten E-Call Notrufsystem zugestimmt , unterzeichnet und die Gesetze stillschweigend mit der EU-Kommission verabschiedet!
ABGB § 2 : Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sey.
= das Gesetz wurde verkündet – niemand kann mehr abstreiten, dass es das Gesetz nicht gibt!
Alle folgenden Gesetze und EU-Verordnungen basieren auf den „VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION„-
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012E%2FTXT
„Verkündet“ wurde dieses E-Call Gesetz unter einer Menge Links im Internet von der EU und der österreichischen Justiz:
EU-Verordnung 305/ 3013 :
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32013R0305
Artikel 6 regelt die Privatsphäre und Datenschutz des E-Call Notrufsystems!
RICHTLINIE 2010/40/EU – für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32010L0040
Und die vielleicht wichtigste Verordnung für den Konsumenten und Fahrzeughalter wäre die
VERORDNUNG (EU) 2015/758 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 29. April 2015
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32015R0758
Dort wird festgelegt, was vor allem Fahrzeughalter interessieren wird:
Z.B. sehr wichtig ist das Recht des Fahrzeughalters bzw. des Käufers eines Neuwagens:
Artikel 5
Spezifische Pflichten der Hersteller
(3)Absatz 2 lässt das Recht des Fahrzeugeigentümers unberührt, zusätzlich zu dem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System ein bordeigenes TPS-eCall- System zu verwenden, dass eine gleichwertige Leistung bietet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
c) der Fahrzeughalter hat jederzeit das Recht, zu entscheiden, das auf dem 112- Notruf basierende bordeigene eCall- System und nicht das bordeigene TPS-eCall- System zu verwenden;
d) die Hersteller nehmen Informationen über das in Buchstabe c genannte Recht in die Betriebsanleitung auf.
Anmerkung: Dieser Artikel 5 / 3 c) ist eine mögliche Antwort auf die Frage von vielen Konsumenten: „darf man das eCall-System ausschalten“??
Denn das TPS-eCall-System hat ganz sicher Zusatzfunktionen, während das normale eCall-System besser Daten geschützt sein sollte!??
Das bmvit – Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie argumentiert diese Frage mit folgender Antwort:
https://www.bmvit.gv.at/ministerium/impressum/index.html
„Es ist nicht vorgesehen, dass die eCall-Einheit deaktiviert werden kann, da keine laufende Datenübertragung erfolgt, sondern nur im Notfall; es wäre hier auch kein Vorteil gegeben.“
z.B: Artikel 6 Privatsphäre und Datenschutz:
(2)Die nach dieser Verordnung verarbeiteten personenbezogenen Daten dürfen nur für die Handhabung der in Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 1 genannten Notfallsituationen verwendet werden.
(3)Die nach dieser Verordnung verarbeiteten personenbezogenen Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als dies für die Handhabung der in Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 1 genannten Notfallsituationen erforderlich ist.
Diese Daten werden vollständig gelöscht, sobald sie für diesen Zweck nicht mehr erforderlich sind.
Anmerkung: Google und Facebook mussten eigentlich auch die Daten löschen…..!!???
(4)Die Hersteller (= gemeint sind die Auto-Hersteller!) tragen dafür Sorge, dass das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System nicht rückverfolgbar ist und dass keine dauerhafte Verfolgung erfolgt.
Anmerkung: geldgierige Hersteller haben ganz sicher cCall-Systeme die rückverfolgbar sind in gewisse Automodelle schon eingebaut!
(5)Die Hersteller stellen sicher, dass im internen Speicher des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems die Daten automatisch und kontinuierlich gelöscht werden.
Lediglich die drei letzten Positionen des Fahrzeugs dürfen gespeichert werden, soweit es für die Bestimmung der momentanen Position
und der Fahrtrichtung zum Zeitpunkt des Vorfalls unerlässlich ist.
Anmerkung: das Wort „dürfen“ hat noch NIE gegolten für Superreiche Unternehmen !!
(6)Bevor der eCall ausgelöst wird, dürfen diese Daten außerhalb des auf dem 112- Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems für keine Einrichtung zugänglich sein.
Anmerkung: schon wieder dieser Wörtchen „dürfen“ – hat Herrn Zuckerboy und seine Genossen allerdings nie beeindruckt…!
i)jegliche sonstigen zusätzlichen Informationen hinsichtlich der Verfolgbarkeit, Verfolgung und Verarbeitung personenbezogener
Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines TPS-eCalls und/oder anderer Dienste mit Zusatznutzen, für die der Eigentümer seine ausdrückliche Einwilligung erteilen muss und die im Einklang mit der Richtlinie 95/46/EG stehen müssen.
Anmerkung: bewusstlos und halbtot im Fahrzeug kann man sehr schlecht eine „ausdrückliche Einwilligung erteilen….??
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass es Unterschiede bei der Datenverarbeitung über das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene E-Call-System und über die bordeigenen TPS-eCall- Systeme oder andere Dienste mit Zusatznutzen geben kann.
Anmerkung: aha, es gibt also sehr wohl doch kleine Unterschiede bei diesen E-Call-Systemen – ob das die Laien ohne technische Ausbildung wissen ist sehr fraglich…..!!
(11)Die Hersteller stellen sicher, dass das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System und zusätzliche Systeme, die einen TPS-eCall-Dienst oder einen Dienst mit Zusatznutzen bereitstellen, so konzipiert sind, dass kein Austausch personenbezogener Daten zwischen den Systemen möglich ist.
Anmerkung: Die Hersteller – wie VW, Opel, BMW, Toyota, und andere amerikanische Autohersteller – sind das die Hersteller , die gemeint sind??Spricht hier der Gesetzgeber etwa über die Hersteller, die jahrelang z.B. Abgasbetrügereien gemacht haben ??
Diese Hersteller??
Könnte es sein, dass es bei den Autoherstellern Betrüger gibt??
Nein, wenn Sie an den Weihnachtsmann glauben, dann sicher nicht…! Unmöglich, die sind absolut vertrauenswürdig diese Autohersteller…..!
Schließlich ist das die korrupteste Industrie nach der Bauindustrie am gesamten Globus!
Denen können Sie als EU-Bürger ohne weiteres vertrauen – mit Nachhaltigkeit…..!!!
Es gäbe da sicherlich noch mehrere Gesetzesauszüge zu argumentieren, aber schauen wir uns mal das wichtigste noch an!
Welche Daten werden vom eCall-System übertragen und gespeichert?
Die Rede ist von einem Mindestdatensatz auch genannt MSD = minimum set of data !
Es ist leider sehr schwierig, herauszubekommen , was für Daten vom Auto bzw. Fahrzeughalter wirklich gespeichert werden bzw. gesendet werden im Falle eines Notrufes!
Zumindestens im deutschsprachigen Raum kann man das eigentlich sehr schwer finden – was ist ein Mindestdatensatz beim Auto??
Das EU-Parlament drückt sich so aus – mit vielen Änderungen:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FNONSGML%2BCOMPARL%2BPE-524.542%2B03%2BDOC%2BPDF%2BV0%2F%2FDE
Mindestdatensatz eines Fahrzeuges beruht auf der Norm EN15722 (man kann diese Norm nur gegen Bargeld im Internet erwerben!) – was in dieser Norm wirklich steht ist ein teures gut gehütetes Geheimnis in der EU und unserer Justiz:
Die Norm EN 15722 sind ein leuchtendes Beispiel für die Bürger feindliche Haltung der EU !
Diese Norm ist zwar ein Gesetz für den Bürger, allerdings kann sich der durchschnitts Bürger sich das nicht leisten kann , dieses Gesetz zu kaufen …………..
Mindestdatensatz eines Fahrzeuges sind wahrscheinlich:
Fahrzeugtyp, Fahrzeugenergiespeicherart, Zeitstempel, Fahrzeugposition, Fahrtrichtung, minimale Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte.
Anmerkung: das mit den “angelegten Sicherheitsgurten” würde bedeuten, dass doch auch die Versicherung diese Daten bekommt….. , und es wird einem das Recht genommen auf die Verweigerung “ sich selbst zu belasten“ !!
Unter “Fahrzeugtyp” wird die FIN-Nummer gespeichert! – siehe EU-Verordnung 305/ 3013 – Artikel 2 k):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32013R0305
k) „Fahrzeug-Identifizierungsnummer“ (FIN) ist der alphanumerische Code gemäß der ISO-Norm 3779, den der Hersteller einem Fahrzeug zu dem Zweck zuweist, dass jedes Fahrzeug einwandfrei identifiziert werden kann;
und
Artikel 3
Anforderungen an E-Call-Notrufabfragestellen
(7) Soweit angemessen und in Abhängigkeit von nationalen Verfahren und Vorschriften kann der E-Call-Notrufabfragestelle sowie geeigneten Notrufdiensten oder Dienstleistungspartnern Zugang zu den Fahrzeugmerkmalen in nationalen Datenbanken und/oder anderen einschlägigen Quellen gewährt werden, um Informationen abzufragen, die zur Bearbeitung des E-Call-Notrufs erforderlich sind, insbesondere um die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) auszuwerten und zusätzliche wichtige Informationen anzuzeigen, vor allem den Fahrzeugtyp und das Modell.
Bis jetzt ist die Ausstattung mit eCall-Systemen nur für neue Modelle bei der Neuzulassung verpflichtend!
Siehe Bundesministerium BMVIT – Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie :
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/sicherheit/ecall/warum.html
Aber Sie kennen ja unsere Regierung – vor allem die ÖVP – die haben beim EU-Beitritt auch versprochen:
das anonyme Sparbuch wird nie aufgehoben – war eine Lüge ,
weiteres: Reisefreiheit in der EU – war eine LÜGE – – jetzt steht man nur beim EU-Nachbarn Deutschland beim Grenzübergang Klein Walser Berg mindestens 1 Stunde im Stau an der Grenze um kontrolliert zu werden als EU-Bürger …….!??
Oder auch: “in Österreich wird es nie ausländische Drogenhändler geben“ – jetzt haben wir in jeder österreichischen Stadt in jedem Stadtzentrum an jeder Ecke einen ausländischen Drogendealer…..!
Das alles und noch mehr haben unsere unfähigen verlogenen EU-Parlamentarier und unsere Justiz dem österreichischen BürgerIN versprochen, gehalten wurde nichts!
Man kann also davon ausgehen, dass in ein bis zwei Jahren auch für gebrauchte Autos das E-Call-System verpflichtend eingeführt wird!
Man muss also wieder einmal Geld für einen kompletten Blödsinn investieren und Nachrüsten!!
Schauen wir doch mal, was so ein E-Call-Gerät kosten würde und vor allem : was kann so ein Gerät wirklich??
Ein Anbieter wäre die Firma Ge-tectronic aus Deutschland – es gibt natürlich verschiedene – der hier gezeigte Link verweist auf ein relativ billiges Gerät :
http://www.ge-tectronic.de/onlineshop/product_info.php?info=p354_ecall-tracker.html
genannt wird dieses Gerät der “eCall tracker” angeboten heute im April 2018 um 198,- Euro plus Versandkosten!
Dort steht unter der Beschreibung “Die wichtigsten Funktionen im Überblick” unter anderem:
– Listen-In = autorisierte Telefone können Umgebungsgeräusche per Mikrofon abhören
– Fernabfrage der Positionsdaten per Anruf oder SMS (z.B. bei Diebstahl des Fahrzeugs)
– einfach Bedienung per SMS oder online über Internet und Android-App
– automatisches Tracking möglich per Zeitintervall, Geschwindigkeitsgrenzen, Geo-Fence (Verlassen oder Befahren von definierten
Bereichen),
– per SMS fernsteuerbares Relais
– automatischer Standby-Modus (einstellbar)
Link zu Google® Maps – Google – das ist die Firma die NIE Daten stiehlt oder speichert – NEIN, NIE…..!!!???
und noch viel mehr – wurde hier nicht erwähnt!
Upps! Das sind aber viele merkwürdige Funktionen was so ein billiges technisches E-Call-Kästchen so alles kann!!!
Das erweckt ja volles Vertrauen zu den Autoherstellern, die auch so ähnliche Geräte fix ins Auto einbauen müssen!!
Vor allem die Funktion “Listen-In” – also “autorisierte” Beamte können das E-Call-System also zum Abhören benutzen!!
Siehe österreichisches Sicherheitspolizeigesetz § 58 e !!!
Jetzt wird einiges klar, warum die EU so darauf erpicht ist, dass diese Geräte mit Sprechfunktion per Gesetz ausgestattet sein müssen!!
Und “- per SMS fernsteuerbares Relais “ – das ist ja super!!
Natürlich müssten “autorisierte” Beamte und sonstige Personen einen richterlichen Befehl dazu haben ?? Oder doch nicht?
Und natürlich müssten die Auto Hersteller dafür sorgen, dass das nicht geht bzw. Funktioniert – das Abhören usw…??
„Nicht geht“ allerdings doch möglich ist – das sind zwei verschiedene Sachen!
Verantwortlich , dass dies nicht geht – das mit dem tracking, “Listen-In = mithören, fernsteuern per SMS , wären die Autohersteller, die das E-Call-System einbauen!
Diese Auto Hersteller, die Jahrzehnte lang auf ca. 4 Kontinenten dieser Welt alle Verbraucher und Gesetzesgeber mit gefälschter Computer Software betrogen hatten, und deren Manager und Verantwortlichen entweder im Gefängnis sitzen oder gesucht werden wegen Betruges!
Das sind die Leute, die verantwortlich sind für die Installierung des E-Call-Systemes!
Und ein E-Call-Gerät für nur 199,- Euro kann all diese schönen Bespitzelungssachen durchführen!!!
Natürlich steht in den gegenwärtigen Gesetzen, die unsere österreichische Regierung ohne Volksabstimmung bedienungslos akzeptiert hat, dass man all diese Bespitzelung Sachen nicht durchführen darf!
Nun, Facebook und Google dürften und durften eigentlich auch nicht 80 Millionen Daten weitergeben ! Zuckerboy heuchelte und hauchte ein “Entschuldigung” – er wusste angeblich nichts davon – vor allem nicht wie die Milliarden U$ auf sein Konto gekommen sind – und die EU-Justiz und die USA-Justiz und die linken Medien machten daraus einen “Datenskandal” nicht einen “Datendiebstahl”!!!
Und er ging zufrieden nach Hause und stiehlt weiter Daten …..!
Dann wäre hier in Österreich noch das Sicherheitspolizeigesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005792
und zwar der § 58 e:
§ 58e.
(1) Der Bundesminister für Inneres und die Landespolizeidirektionen sind ermächtigt, für die Administration von Notrufen (§§ 5 Abs. 7, 92a) sowie für die Unterstützung bei der Koordination von Einsätzen in einem vom Bundesminister für Inneres betriebenen Informationsverbundsystem Daten über Personen sowie Sachen und Gebäude zu verarbeiten.
Es dürfen zu Personen, die von einem Notruf oder Einsatz betroffen sind, die erforderlichen Identifikations- und Erreichbarkeitsdaten einschließlich Daten gemäß § 98 TKG 2003 (Auskünfte an Betreiber von Notrufdiensten) und soweit erforderlich sensible Daten nach § 4 Z 2 DSG 2000 verarbeitet werden.
Zwischenbemerkung bzw. Erklärung über den § 4 Zeile 2 des Datenschutzgesetzes 2000: –
Auszug: „sensible Daten“ („besonders schutzwürdige Daten“): Daten natürlicher Personen über ihre rassisch und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophischeÜberzeugung, Gesundheit oder ihr Sexualleben;
Upps, ja, laut diesem Sicherheitpolizeigesetzes müssen die Notrufdienste alle sensiblen Daten herausrücken!!
naja, lesen wir weiter im Sicherheitspolizeigesetz § 58 e:
Darüber hinaus dürfen die erforderlichen Sachdaten einschließlich KFZ-Kennzeichen, der Mindestdatensatz eines eCalls, Daten zu Zeit, Ort, Grund und Art des Einsatzes, Erreichbarkeitsdaten von sonstigen zu verständigenden Stellen (Abs.3) sowie Verwaltungsdaten verarbeitet werden.
(2) Die gemäß § 93 Abs. 3 TKG 2003 im Rahmen der Entgegennahme von Notrufen aufgezeichneten Gespräche sind nach drei Monaten, die übrigen Daten nach Beendigung und Evaluierung des Einsatzes, längstens jedoch nach 18 Monaten zu löschen.
(3) Übermittlungen der gemäß Abs. 1 und 2 verarbeiteten Daten sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke der Sicherheitsverwaltung und Strafrechtspflege, an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Strafrechtspflege, an sonstige Notrufdienste sowie an sonstige Stellen zulässig, soweit dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Hilfeleistung oder für die Verrechnung erforderlich ist.
Das zur Sicherheit der Daten , denn dieser Gesetzestext sagt ganz klar aus, dass doch mehr als der Mindestdatensatz gespeichert wird! Schon allein mit der Speicherung der FIN kann die Polizei (und deren Verwandte bzw. „gute Freunde“ ) so ziemlich alles über den Fahrzeughalter herausfinden, denn die FIN ist in der Zulassungsstelle registriert!
Kennen Sie die KPA-Akte von Österreich – auch genannt EKIS – Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem ?
Die größte Spitzel-Akte gegen BürgerInnen und Ausländer in Österreich ist die KPA-Akte!
Siehe Artikel – lesen Sie und lernen Sie:
https://www.wipi.at/immoblog/datenspeicherung-oesterreich
Das zur Datenspeicherung in Österreich und die Korruption im Polizeiapparat! Ich selbst wurde Opfer dieser KPA-Akte und konnte nichts dagegen machen!
Zum Abfragen dieser KPA-Akte reicht in Österreich ein Saufkumpan eines im Innendienst beschäftigten Polizisten oder ein Verwandter eines im Innendienst beschäftigten Polizisten!
Diese Daten sind in Österreich auch bekannt als die KPA – Akte (Kriminalpolizeilicher Aktenindex – auch genannt EKIS ) – die geheimen Akten über die österreichischen BürgerInnen und natürlich Ausländer!
Nur bei Verdacht landet der BürgerIn als „Verdächtiger“ in diesem geheimen Aktenarchiv – bis zum 80. Lebensjahr – ganz egal ob Sie dann schuldig waren oder nicht! Löschung bis zum 80. Lebensjahr nicht möglich !
In Österreich muss die Polizei zwar die Notrufdaten spätestens nach 18 Monaten löschen, kann aber im Falle eines Verdachtes – es genügt nur ein Verdacht – die Daten in die KPA-Akte (auch EKIS – Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem genannt) abspeichern und dort bis zum 80. Lebensjahr abgespeichert lassen!! Nur bei einem Verdacht – das genügt in Österreich!
Eingeführt wurde dieses Polizeigesetz im Jahre 1992 unter der Regierung Vranitzky (SPÖ) zusammen mit der ÖVP!! In dieser Zeit war Österreich im Ranking bei Verletzung der Menschenrechte und Bürgerrechte gleich hinter der Türkei!
Und diese Ratten der SPÖ und ÖVP gibt es immer noch – speziell in der Justiz und bei der Polizei!!
Deswegen: die KPA Akte (EKIS-Akte) ist noch immer voll aktiv und gegenwärtig und gegen jeden Bürger und Bürgerin und Ausländer bis zum 80. Lebensjahr jedes Bürgers voll einsetzbar und wird laufend aktualisiert!
Und in Zukunft wird man diese KPA-Akte mit Daten von „verdächtigen“ Auto-Kriminellen auffüllen – denn das E-Call-System ist das beste Spitzelsystem, das je von den europäischen „Gutmenschen“ zwangsverpflichtet per Gesetz eingeführt wurde!
Das E-Call-System ist das „gefundene“ Fressen für Linksfaschisten, Rechtsfaschisten, Korrupte Beamte mit Beziehungen zu linken Mediengruppen, zu rechten Mediengruppen, Firmen die mit Daten handeln , Hackern usw…!
Um diesen Artikel abzurunden und nochmals auf die Möglichkeiten hinzuweisen, was ein C-Call-Gerät alles kann:
z.B. auch: “per SMS fernsteuerbares Relais”, “einfache Bedienung per SMS oder online über Internet und Android-App” – ja, alle E-Call-Geräte können das!!
Wissen Sie was ein sogenanntes “stilles SMS” ist??
Nein?
Sie haben keine Ahnung vom staatlichen Hackerdienst??
Erklärung “Stille SMS” steht sehr gut erklärt im WIKI:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stille_SMS
Zitat aus dem WIKI:
Eine sogenannte stille SMS (engl. auch stealth ping, silent SMS oder Short Message Type 0) bezeichnet eine spezielle Form einer über SMS gesendeten Nachricht. Diese wird nicht auf dem Bildschirm des Mobiltelefons angezeigt und löst kein akustisches Signal aus, beim Mobilfunkanbieter fallen jedoch Verbindungsdaten an, die anschließend ausgewertet werden können. Ursprünglich sollte der Dienst für Sonderdienste der Netzbetreiber eingesetzt werden.
Solche Kurzmitteilungen werden von Ermittlungsbehörden zur Ortung von Telefonen oder zur Erstellung von Bewegungsprofilen verwendet. Am häufigsten wird die „stille SMS“ von den Behörden der Zollfahndung (2012: 199.023), des Verfassungsschutzes (2014: ca. 195.000) und des BKA (2. HJ 2015: ca. 117.000) genutzt.
Stille SMS können auch von privater Seite aus versandt werden, lassen dann aber nur erkennen, dass die adressierte SIM eingebucht beziehungsweise das Empfängergerät empfangsbereit ist.
Von 2007 bis 2012 haben Bundesbehörden insgesamt 1,7 Millionen stille SMS verschickt, um Besitzer von Mobiltelefonen zu orten. Im Jahr 2012 wurden 328.572 Ortungen durch Ermittlungsbehörden (Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zoll) vorgenommen, davon stammten 138.779 Ortungen vom Zoll. Im ersten Halbjahr 2013 waren es 264.648. Im ersten Halbjahr 2015 ging der Versand stiller SMS zurück, stieg im zweiten Halbjahr dagegen stark an.
Und das passierte nur in Deutschland! In Österreich ist das noch viel schlimmer!!!
Wie wird ein E-Call Gerät registriert??
Ein E-Call Gerät funktioniert wie ein GPS-Handy und wird mit der IMEI (=International Mobile Station Equipment Identity) registriert!
IMEI – siehe WIKI (im Wiki wird auch erklärt, wie Sie die IMEI = Seriennummer eines Handys / Smartphone aufrufen : man gebe in das Tastenfeld ein: *#o6# das wäre alles und die IMEI-Nummer scheint im Display auf!!!)
Diese IMEI-Nummer = Seriennummer des E-Call Gerätes wird zusammen mit der FIN (=Fahrzeug-Identifizierungsnummer ) auf der Fahrzeug Zulassungsstelle registriert!
Kann man IMEI-Nummern hacken??
Ja, man Kann! Nicht jeder, und ein professioneller Funkscanner um solche Frequenzen zu hacken kostet um die 100.000,- U$ !
Kleine billige nicht so professionelle Funkscanner gibt es bei Conrad.de ab 100,- Euro!!
Handy ausspionieren – ganz einfach – lesen Sie den Artikel bei der PC-Welt!
Und ein E-Call-Gerät ist nur ein GPS-Handy mit Sprechfunktion und Positionsfeststellung!
Und Sie glauben, dass unsere Behörden in der EU an Ihr E-Call-System keine “stille SMS” schicken können??
Ja wenn Sie glauben, dass der heilige Osterhase auch goldene Eier legt – dann bitte träumen Sie weiter vom “korrekten Staatsapparat”!
Nur in der ersten Hälfte des Jahres 2018 gab es in Österreich 80 tödliche Verkehrsunfälle! Kein E-Call-System hätte auch nur einem das Leben gerettet!
Weniger saufen und langsamer Fahren hätte das Leben dieser Unfallopfer gerettet, das E-Call-System sicher nicht!!!
Das E-Call-System wurde von der EU eingeführt um auf ganz gemeine perfide Weise dem Bürger nach zuspionieren, auszuspionieren, natürlich alles im Namen des “Guten”!
Weiteres ist das E-Call-System ein lukratives Geschäft für Compterfirmen, die Daten kaufen und weiter verkaufen! Was natürlich offiziell gar nicht erlaubt ist – wie bei Facebook und Google !!!
Mit den E-Call-Systemen können geldgierige Datenhändler Profile von 500 Hundert Millionen Autofahrern erstellen: wo sie tanken, welche Raststationen werden benutzt, welche Straßen werden viel befahren, welche Autozubehörgeschäfte werden angefahren, welche Restaurants werden besucht, welche Hotels, usw.! Die Möglichkeiten sind unendlich!
Der oberste Verband der Versicherungen – the national insurance associations hat schon Interesse angemeldet an den Daten der E-Call-Systems?
Warum? Ganz klar: Versicherungen verdienen vor allem daran, dass sie Beträge an die Versicherten nicht auszahlen! Und das E-Call-System beweist ja auch ob man angeschnallt war usw….!
Um Handys auszuspionieren gibt es weltweit schon sehr viele Spezialisten! Um dann E-Call-Systeme auszuspionieren – das ist nur ein kleiner Schritt für diese Spezialisten!!
Man braucht nur einen kleinen bestechlichen Beamten in der Zulassungsbehörde, dann hat man die IMEI des E-Call Gerätes!
Dann noch die richtige Hardware mit der richtigen Software – und los geht’s mit dem Bespitzeln!
Mit „stillen SMS“ wird das E-Call Gerät aktiviert , der Fahrzeughalter merkt das gar nicht!!!
Der IMSI-Catcher:
Nachzulesen im WIKI:
Kurzfassung: Der IMSI Catcher ist ein technisches Gerät , welches ausschließlich zur Ortung und Ausspionierung von Handy-Geräten dient!
Um es auch dem naivsten Autobesitzer zu verklickern: das E-Call-System ist nichts anderes als ein Handy mit GPS-Funktion!!!
siehe auch einen weiteren Beitrag über IMSI-Catchern – von der Justiz Österreich!
Zeitgleich mit der Einführung des E-Call-Systems wird in Österreich auch der Einsatz von IMSI-Catchern legalisiert bzw. erleichtert!
Mit IMSI-Catchern kann man jedes Auto mit eingebautem E-Call-System orten und abhören ! Man muss nur zuvor mittels der FIN die IMEI-Nummer des E-Call-Gerätes eruieren, dann eine „stille SMS“ schicken – und schon geht’s los!!!
Nochmals für die naivsten Bürger / Bürgerinnen in Österreich: nur in Deutschland wurde mittels „stiller SMS“ 1,7 Millionen Handys geortet und abgehört!
Die Möglichkeiten um das E-Call-System zu missbrauchen, sei es nun durch Beamte, geldgierige Computerfirmen, Staatsdienste usw. sind unendlich!
E-Call ist das perfekte System des 21. Jahrhunderts um alle Bürger der EU auszuspionieren – egal aus welchen Gründen!
Zusammen mit dem neuen Sicherheitspaket der österreichischen Regierung wird das E-Call-System zum perfekten Spitzelgerät – nicht nur in Österreich – sondern in der gesamten EU !
Endlich können auch andere EU-Staaten problemlos österreichische BürgerInnen ausspionieren – wenn sie ins Ausland fahren auf Urlaub , oder bei Geschäftsreisen in der EU , kann man mittels E-Call-System Politiker und Geschäftsleute problemlos im Auto abhören oder orten!!!
Wenn man bedenkt, dass die meisten Medien total Links gerichtet sind, und fast alle Hacker den Linken zugeordnet werden, dann wird das E-Call-System und das neue Sicherheitspaket ein Schuss in den eigenen Arsch der rechten Politiker!
Wehren Sie sich! Das Gesetz muss geändert werden! E-Call Geräte dürfen NICHT verpflichtend eingebaut werden , sondern nur auf freiwilliger Basis!!
E-Call rettet nicht Leben, sondern zerstört die Privatsphäre aller Autofahrer!
Der Link zu diesem Artikel wurde dem österreichischen Parlament www.parlament.gv.at gesendet!
Die Antwort durch die Parlamentsdirektion war folgende in einem Mail:
„Wie Sie bestimmt wissen, ist das Gesetzgebungsverfahren ein längerer Prozess, der sich aus vielen verschiedenen Schritten zusammensetzt (vgl. https://www.parlament.gv.at/PERK/GES/WEG/index.shtml). Es ist dem Präsidenten daher – mit Bedachtnahme auf das parlamentarische Verfahren – nicht möglich, die Entstehung bzw. die Aufhebung von gesetzlichen Regelungen unmittelbar bzw. als Einzelperson zu bestimmen.“
Der eCall-Dienst beruht im Wesentlichen auf der Richtlinie (RL) 2010/40/EU mit der delegierten Verordnung (VO) 305/2013 und der VO 2015/758 zur Änderung der RL 2007/46/EG zur verpflichtenden Ausstattung von Fahrzeugen mit eCall, sowie dem Beschluss 585/2014 zur verpflichtenden Ausstattung der Einsatzzentralen mit eCall, auf Basis der VO 305/2013 (siehe: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/sicherheit/ecall/regel.html).
Falls Sie sich jedoch mit konkreten Vorschlägen für die in Umsetzung der europäischen Vorgaben auf nationaler Ebene ergehenden bzw. für die Änderung solcherart bereits erlassenen Rechtsvorschriften an die BereichssprecherInnen für Verkehr der parlamentarischen Klubs wenden möchten, so finden Sie nachstehend deren Kontaktdaten – auch wenn Sie schon viele Abgeordnete mit dem gleichen Mail kontaktiert haben :
ÖVP:
Abg.z.NR Andreas Ottenschläger
Anschrift: Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
Telefon: +43 1 401 10-4655
E-Mail: andreas.ottenschlaeger@parlament.gv.at
SPÖ:
Abg.z.NR Alois Stöger, diplômé
Anschrift: Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion – Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
E-Mail: alois.stoeger@parlament.gv.at
FPÖ:
Abg.z.NR Christian Hafenecker, MA
Anschrift: FPÖ Niederösterreich, Purkersdorferstraße 38, 3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 256 28 019
E-Mail: christian.hafenecker@parlament.gv.at
NEOS:
Abg.z.NR Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Anschrift: NEOS Parlamentsklub, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
E-Mail: douglas.hoyos-trauttmansdorff@parlament.gv.at
Liste Pilz:
Anschrift: Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
Telefon +43 1 401 10-5199
E-Mail klub@listepilz.at
Mit freundlichen Grüßen,
Infoteam für BürgerInnen in der Parlamentsdirektion
Anmerkung: alle diese Parlamentarier leben und verdienen ihr Gehalt auf Kosten des Steuerzahlers – vor allem von Fahrzeughaltern (Autobesitzer) !
Sie dürfen jederzeit Ihre Meinung an die oben angeführten Parlamentarier Ihre Meinung über das E-Call System per Mail mitteilen!!
Detail am Rande: Österreichs Politiker sind die am besten und höchsten bezahlten Politiker der Welt!
Jedoch keiner dieser Politiker fand es wichtig, die österreichischen BürgerInnen vor der Zwangseinführung des E-Call Spitzelsystemes zu informieren oder zu fragen , ob wir ÖsterreicherInnen das auch wollen!
Stimmen Sie für eine Gesetzesänderung durch freiwillige Einführung des E-Call Systems und das Recht auf Privatsphäre, schon eingebaute E-Call Systeme abzuschalten bzw. zu deaktivieren!!
Allein das mit eingebaute Mikrophon im Innenraum des Fahrzeuges würde einen Total-Crash bei einem Unfall NIE überstehen! Die Kabelverbindung zwischen der E-Call-Box und dem Mikrophon im Inneren des Autos würde zerstört werden !
Somit ist das Mikrophon im Inneren jedes Fahrzeuges nur zum illegalen Abhören von BürgerInnen nützlich und wurde allein deswegen installiert!!
Stellen Sie sich einen Unfall mit großem Blechschaden vor : würde da die Stereoanlage und die daran verbundenen Musikboxen noch funktionieren?? Wohl kaum!! Das eingebaute Mikrophon des E-Call-Systems im Inneren des Fahrzeuges ist auch nur mit einem Sound-Kabel mit der E-Call-Box verbunden! Dieses Kabel würde sofort reißen – nach einem Total-Crash könnte niemand mehr mit der Notfallstelle kommunizieren!!
Wehren Sie sich – das E-Call System ist nur ein Spitzelsystem gegen den EU-Bürger!!!
Weiteres ist das E-Call System ein schwerer Eingriff in die Privatspähre:
Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
§ 1328a ABGB
am Recht auf Wahrung der Privatsphäre
(1) Wer rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen eingreift oder Umstände aus der Privatsphäre eines Menschen offenbart oder verwertet, hat ihm den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei erheblichen Verletzungen der Privatsphäre, etwa wenn Umstände daraus in einer Weise verwertet werden, die geeignet ist, den Menschen in der Öffentlichkeit bloßzustellen, umfasst der Ersatzanspruch auch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, sofern eine Verletzung der Privatsphäre nach besonderen Bestimmungen zu beurteilen ist. Die Verantwortung für Verletzungen der Privatsphäre durch Medien richtet sich allein nach den Bestimmungen des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, in der jeweils geltenden Fassung.
DSGVO – Freiwilligkeit zur Einwilligung der Datenweitergabe – Zwang verboten! –
Punkt 43 ( Erwägungsgrund)
Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist, sollte diese in besonderen Fällen, wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, und es deshalb in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde, keine gültige Rechtsgrundlage liefern.
Kopplungsverbot!
Die Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt, wenn zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten nicht gesondert eine Einwilligung erteilt werden kann, obwohl dies im Einzelfall angebracht ist, oder wenn die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung abhängig ist, obwohl diese Einwilligung für die Erfüllung nicht erforderlich ist.
Haben Sie freiwillig zugestimmt, dass man Ihr Auto bespitzelt – mit Mikrophon usw…???
Sie kaufen sich ein Auto, dürfen es aber nur in Betrieb nehmen, wenn Sie sich bespitzeln lassen!!
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der neuste Betrug am österreichischen Bürger : Prepaid-Simkarten – Zwangsregistrierung –der illegale Daten Handel
Siehe auch Artikel – die KPA-Akte (EGIS-Akte ) – lesen Sie und lernen Sie:
https://www.wipi.at/datenspeicherung-oesterreich
(Datenspeicherung über Bürger – schlimmer als in Diktaturen!)
Flüchtlingsgeschäft in der EU – die Hintermänner im Flüchtlingsgeschäft
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George Soros Drogenpolitik in Österreich und international!
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