Okt 032014
 

Ferienwohnungen in Spanien / Ferien Apartments in Spanien / Holiday Apartments Spain

Auch für Betreiber von Ferienwohnungen gibt es in Spanien genaue gesetzliche Vorschriften und Regeln.

Für Spanien ist das in der Verordnung Real Decreto 2877/1982 ( Verordnung für Ferienwohnungen und Ferien Häuser in Spanien ) 

Für Gran Canaria gibt es ein eigenes Gesetz:
Das Gesetz Nr. 7 – Tourismus Verordnung von Gran Canaria:
Achtung: Wer Ferienwohnungen in Spanien vermietet, muss das beim Touristikamt anmelden!
Wer ohne Anmeldung Wohnungen vermietet kann sehr hoch bestraft werden !

In Gran Canaria werden Vergehen schwerer bestraft als im Rest von Spanien!
Es gibt Vorschriften über: Preisfestlegung, Ausstattung der Wohnungen , betrügerische Anzeigen im Internet, Als Ferienwohnung gilt eine Wohnung die mindestens 3 Tage , höchstens 45 Tage vermietet!
Es müssen schriftliche Verträge abgeschlossen werden.

Ferienwohnung Portugal – keine Meldung – hohe Strafen

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]