Jan. 152014
 

Immobilienmakler als Anwalt in Österreich

Der Immobilienmakler muss seine Klienten auch vor Gericht vertreten können – zu mindestens dort, wo kein Anwaltszwang besteht!

So steht das zu mindestens im Gesetz:

http://www.wkw.at/Docextern/sindustri/aaGewO%202002.htm#__RefHeading___Toc18687165

Auszug Gewerbeordnungsnovelle 2002:

§ 117
(5)
Immobilientreuhänder sind auch berechtigt, im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung und ihres Auftrages ihre Auftraggeber vor Verwaltungsbehörden, Fonds, Förderungsstellen und Körperschaften öffentlichen Rechts [color=#FF0000]sowie bei Gericht zu vertreten[/color], sofern kein Anwaltszwang besteht.

(6) Die Vertragserrichtung durch Immobilientreuhänder ist dann zulässig, wenn diese im Ausfüllen formularmäßig gestalteter Verträge besteht.

Jedoch, wenn man sich den Beitrag Mietverträge und das Vertrauen zu Juristen ansieht:

 

Ja wenn schon Anwälte und Notare ihr Studium dazu ausnützen, um Kunden schon bei einem Mietvertrag oder Bauträgervertrag abzocken, wie viele Makler nützen dann ihre erworbenen juristischen Kenntnisse dazu aus, um sich Vorteile heraus zu holen?
Leider hatte die Arbeiterkammer diesbezüglich noch keine Studien veröffentlicht!

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]