Jan 222018
 

Toni Sailer Akte und der § 113 Strafgesetzbuch – die Pseudo-Journalisten von Österreich

 

 

Wieder einmal sieht man von unseren degenerierten Linksfaschisten wie Standard , dass man in Österreich ungestraft gegen Gesetze verstoßen kann, öffentlich, wenn man am richtigen Arsch leckt!


Die linke Zeitung Standard brachte einen großen Beitrag über Toni Sailers angeblicher bösen Vergangenheit:
https://derstandard.at/2000072293048/De … -auffaengt

Das kann man nur das österreichische Strafgesetzbuch zitieren:

§ 113
Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
§ 113. Wer einem anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise eine strafbare Handlung vorwirft, für die die Strafe schon vollzogen oder wenn auch nur bedingt nachgesehen oder nachgelassen oder für die der Ausspruch der Strafe vorläufig aufgeschoben worden ist, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

In der Hoffnung, dass nun endlich einmal einer unserer überbezahlten Juristen diesen Paragraphen durchsetzt und gegen die Linksfaschisten Anzeige erstellen!!

Haben wir wirklich nur Idioten in der Justiz??

Hier ist der nächste Artikel vom Linksfaschisten Blatt Standard:
http://derstandard.at/2000072628054/Die-vierte-Ohnmacht-im-Staat

mit den Namen der „Pseudo-Journalisten“ :
Zitat aus der Seite des Standards: „In Österreich recherchierten Fritz Neumann, Sigi Lützow und Philip Bauer (DER STANDARD), Florian Skrabal und Johann Skocek („Dossier“) sowie Bernt Koschuh (Ö1). Jurek Jurecki („Tygodnik Podhalański“) und Wojciech Cieśla („Newsweek“) arbeiteten in Polen, Anuška Delić („Delo“) in Slowenien.
Besonderer Dank gilt der Rechtsanwältin Eva Plaz, die geholfen hat, den Akt zu verstehen, und der Medienrechtsexpertin Maria Windhager„.

In weiser Voraussicht hatten die linken Pseudo-Journalisten natürlich schon im Voraus zwei Rechtsanwältinnen gefragt, ob man das überhaupt darf?
Nun, in Wien darf man so ziemlich alles, man muss nur am richtigen Arsch lecken!
Haschisch öffentlich verkaufen, gentechnische Drogen verkaufen, Ausländer als Dealer anstellen, all das ist in Wien erlaubt!
Und ein Vizebürgermeister der FPÖ hat da überhaupt nichts geholfen !!!

Man kann davon ausgehen, dass es eigentlich nicht um Toni Sailer geht, sondern um ÖVP nahe Personen! Die Kampagne gegen Toni Sailer kommt aus der selben Ecke – der grün-roten Ecke Wiens – die vor den Wahlen durch einen gewissen Juden Namens Tal Silberstein beauftragt hatten , gegen die ÖVP zu hetzen!
Egal mit welchen Mittel!
Um das zu verdeutlichen: ein Israeli / Jude in Wien verbreitete antisemitische Seiten, nur um die böse FPÖ zu verhindern! Daran sieht man, dass diesen Leuten jedes Mittel recht ist, um Zwietracht zu sähen!
Am
Wahltag des 15. Oktobers 2017 zeigte der ORF2 genau zur Mittagszeit eine Sendung über einen gewissen Silberstein der im 2. Weltkrieg verfolgt wurde , von den bösen Nazis! Der ORF wollte damit mittels Beeinflussung des Unterbewusstseins der ÖsterreicherInnen irgendwie klarmachen, dass ja die Affäre Tal Silberstein gar nicht so schlimm wäre, denn es gäbe ja auch „gute“ Silbersteins und verfolgte Silbersteins – deswegen könnte man ja nicht die FPÖ wählen, und schon gar nicht wegen der kleinen Affäre Silberstein die SPÖ abwählen …..!
So funktionieren die unterschwelligen Botschaften des ORFs!!!!

Warum die ganze Hetze gegen Toni Sailer?
Dabei ist natürlich der ORF: https://orf.at/stories/3071603/

Und die Hetze gegen Toni Sailer  und die öffentlichen Verstöße gegen den § 113 Stgb haben eine deutliche Handschrift aus den gewissen Kreisen aus Wien! Linksfaschistisch und einen sehr niedrigen Intelligenzquotient, der nicht weiter reicht als bis zum Ende eines Joints!
Auch an den Familiennamen der „Recherchierer“ kann man deutlich auf die Zugehörigkeit einer gewissen Religionsgruppe schließen, die ganz Wien beherrscht!

Fakt bleibt: der Fall Toni Sailer wurde damals abgeschlossen und der Vorwurf oder auch nur Erwähnung einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung ist ein deutlicher Verstoß gegen den § 113 Stgb!!!

Klagen Sie gegen dieses Pseudo-Journalisten in Wien – denn ohne Kläger kein Richter! Und dieselben Personen können weiterhin öffentlich solche Strafdaten begehen!

Heute, Montag den 19. Jänner, in der Sendung „Thema“ um 21.10 wird der ORF mit dem Pseudo-Journalisten Christoph Feurstein (der Name sagt deutlich über die gewisse Zugehörigkeit in Wien!) extra eine Sendung über die „bösen Taten“ des schon verstorbenen Toni Sailers bringen!!
Das wird sicher eine der „Glanzsendungen“ des ORFs!!!

In Deutschland gibt es im Strafgesetzbuch einen deutlichen Paragraphen für „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“:
https://dejure.org/gesetze/StGB/189.html
§ 189
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
.Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In Österreich?
Österreich ist leider immer noch ein Land der degenerierten Hinterwäldler, auch eine neue Regierung und „neue“ Justiz wird daran nicht viel ändern!
Wie schon Stronach sagte: „keine Eier“

In Österreich gab es einmal einen Paragraphen wie in Deutschland.

Das war der Punkt 7 des § 117 des österreichischen StGB:
(5) Richtet sich eine der in den §§ 111, 113 und 115 mit Strafe bedrohten Handlungen gegen die Ehre eines Verstorbenen oder Verschollenen, so sind sein Ehegatte, seine Verwandten in gerader Linie und seine Geschwister berechtigt, die Verfolgung zu verlangen.
Dieser Artikel wurde aufgehoben mit dem  Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 52/2009;

Hauptgrund der Aufhebung dieses Paragraphen: dadurch können alle Linksfaschisten ungehindert gegen verstorbene Nazis und deren Angehörige hetzen!
Nach dem Motto: die Toten können sich nicht mehr wehren, und die Gutmenschen stehen „gut“ da!

Seitdem dürfen Sie ungehindert Verstorbene beleidigen, verunglimpfen und verleumden in Österreich!
Die Linken hatten diesen Paragraphen aufgehoben, damit sie ungehindert gegen verstorbene Nazis hetzen können!

Dieser Punkt 5 / § 117 verschwand aus dem Gesetzbuch genauso wie § 29 des Suchtmittelgesetzes – siehe Beitrag – Marihuana Werbung in Österreich – Werbung für Drogen in Österreich erlaubt?

Natürlich dürfen Sie in Österreich nie sagen: „Simon Wiesenthal war ein Nazi- Kollaborateur“ – der ist zwar tot, aber die Angehörigen/ Juden  würden noch 500 Jahre danach Ihren Ur-Urenkel verklagen….!
siehe: Kreisky-Wiesenthal-Affäre

Sie als Bürger / Bürgerin dürfen auch online bei jeder Staatsanwaltschaft gratis Anzeige erstellen – online mit der Bürgerkarte hier:
https://webportal.justiz.gv.at/at.gv.ju … eca7196240

Helfen Sie bitte mit, diesen Pseudo-Journalisten das Handwerk zu legen – klagen Sie wegen Verstoß gegen Strafgesetzbuch § 113 und § 297!

 

auch interessant: der Boss der internationalen Drogen Alliance trifft sich mit Kanzler Kurz (ÖVP) im Parlament

lesen Sie auch: Meinungsfreiheit in Österreich

auch interessant – auch aus Wien:
Diskriminierung der Ureinwohner durch jüdische Österreicher

https://www.wipi.at/uruguay-voelkermord

auch interessant:
Wiedergutmachung an Juden nach 500 Jahren / Edicto de Granada /
https://www.wipi.at/edicto-de-granada

 

 

 

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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