Mai 142021
 

Die EKIS-Datei
Die KPA – AKTE  – Datenspeicherung in Österreich 60 Jahre oder auch bis zum 80. Lebensjahr!  – ein Verstoß gegen das DSGVO
Data Storage in Austria 60 years or until age 80!
auch genannt :
EKISElektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem = EKIS
KPA = kriminal polizeilicher Akten Index

 

(Beitrag aktualisiert Juni 2021 ! – Ist leider  immer noch aktuell!!)

Die Vorgehensweise persönliche Daten von Bürgern bis zum 80. Lebensjahr zu speichern ist ein Widerspruch gegen das DSGVO und spiegelt die faschistische Seite der ÖVP sehr deutlich wieder – seit 50 Jahren!
Für die EU „
heucheln“ und daheim den Bürger bespitzeln – !!!
In den letzten Jahrzehnten war das Justizministerium immer unter Kontrolle der ÖVP – die „EU-Heuchler“!
Aber seit Neuestem sind auch die
Grünen in diesem faschistischen System involviert!

 

Artikel 16 DSGVO

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE

Berichtigung und Löschung

Artikel 16

Recht auf Berichtigung

Artikel 17

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

 

Das DSGVO wird widerrechtlich angewendet in Österreich – die KPA-Akte (EKIS-Datei) wird bis zum achtzigsten Lebensjahr jedes Bürgers gespeichert!
Mit sehr zweifelhaften Gründen!!! 

 

DIE EIGIS DATEI – die KPA AKTE in Österreich – siehe SCREENSHOT der sozialistischen / faschistischen ÖVP / GRÜNEN Regierung – früher war es die „faschistische  ÖVP / SPÖ Regierung , oder ÖVP / FPÖ Regierung : mit einem Wort: die parlamentarische Diktatur von Österreich – egal welche Partei!
In der Justiz immer die ÖVP – die „rechten RECHTEN….)

Quelle Screenshot – ins Bild klicken

Auszug – die KPA-Akte:

  • „der Kriminalpolizeiliche Aktenindex (enthält Informationen über die wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen, von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung an die Staatsanwaltschaften erstatteten Abschlussberichte der Kriminalpolizei, Rechtsgrundlagen: § 57 Sicherheitspolizeigesetz iVm § 100 Abs. 2 Z 4 Strafprozessordnung)“

Anmerkung:  auch wenn man nur „verdächtigt“ wurde – z.B. vor 40 Jahren in den 80igern, dann werden persönliche Daten bis zum 80. Lebensjahr in Österreich gespeichert – in einer „kriminellen“ Akte – OHNE RECHT auf LÖSCHUNG!!!

 

Auszug aus der Strafprozessordnung Österreich
Berichtigen, Löschen und Sperren von Daten

§75
(3) Nach sechzig Jahren ab den in Abs. 2 angeführten Zeitpunkten sind alle Daten im direkten Zugriff zu löschen.

(4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich auf Grund einer Identitätsfeststellung (§ 118), einer körperlichen Untersuchung (§ 123) oder einer molekulargenetischen Analyse (§124) gewonnen wurden, dürfen nur solange verwendet werden, als wegen der Art der Ausführung der Tat, der Persönlichkeit der betroffenen Person oder auf Grund anderer Umstände zu befürchten ist, dass diese Person eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen werde.
Wird der Angeklagte rechtskräftig freigesprochen oder das Ermittlungsverfahren ohne Vorbehalt späterer Verfolgung eingestellt, so sind diese Daten zu löschen.

Die §§73 und 74 SPG bleiben hievon unberührt.


Und was steht denn so im Sicherheitspolizeigesetz unter den Paragraphen
73 und 74?

Auszug Sicherheitspolizeigesetz Österreich:

Löschen erkennungsdienstlicher Daten von Amts wegen

§73.
(1) Erkennungsdienstliche Daten, die gemäß §65 oder §67 ermittelt wurden, sind von Amts wegen zu löschen,
1.
wenn der Betroffene das 80. Lebensjahr vollendet hat und seit der letzten erkennungsdienstlichen Behandlung fünf Jahre verstrichen sind;

 

 

 

                                                                            Screenshot vom Oktober 2021 – Quelle : ins Bild klicken!

 


Upps?

Und was sind denn „Erkennungsdienstliche Daten„, gemäß § 65 und 67??

Auszug Sicherheitspolizeigesetz Österreich:

Erkennungsdienstliche Behandlung

§65.
(1) Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, einen Menschen,
der im Verdacht steht, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung begangen zu haben, erkennungsdienstlich zu behandeln, wenn er im Rahmen einer kriminellen Verbindung tätig wurde oder dies wegen der Art oder Ausführung der Tat oder der Persönlichkeit des Betroffenen zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe erforderlich scheint.


(5) Die Sicherheitsbehörden
haben jeden, den sie erkennungsdienstlich behandeln, schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, wie lange erkennungsdienstliche Daten aufbewahrt werden und welche Möglichkeiten vorzeitiger Löschung bestehen. In den Fällen des § 75 Abs. 1 letzter Satz ist der Betroffene über die Verarbeitung seiner Daten in einer den Umständen entsprechenden Weise in Kenntnis zu setzen.


Anmerkung:
Ich wurde NIE davon schriftlich in Kenntnis gesetzt!


(6) Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, Namen, Geschlecht, frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Namen der Eltern, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum und Nummer mitgeführter Dokumente, allfällige Hinweise über die Gefährlichkeit beim Einschreiten einschließlich sensibler Daten, soweit deren Verwendung zur Wahrung lebenswichtiger Interessen anderer notwendig ist und Aliasdaten eines Menschen (erkennungsdienstliche Identitätsdaten), den sie erkennungsdienstlich behandelt haben, zu ermitteln und zusammen mit den erkennungsdienstlichen Daten und mit dem für die Ermittlung maßgeblichen Grund zu verarbeiten. In den Fällen des Abs. 1 sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, eine Personsfeststellung vorzunehmen.


Anmerkung:
das wird jetzt ganz lustig mit dem neuen Sicherheitspaket im Jahr 2018!!!


Diese Daten sind in Österreich auch bekannt als die
KPA – Akte (Kriminalpolizeilicher Aktenindex) – die geheimen Akten über die österreichischen BürgerInnen!
Nur bei Verdacht landet der BürgerIn als „Verdächtiger“ in diesem geheimen Aktenarchiv – bis zum 80. Lebensjahr – ganz egal ob Sie dann schuldig waren oder nicht!


Darf man in die KPA-Akte Einsicht nehmen bei der Polizei? auch genannt
EKIS – Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem = EKIS


Ja,
das steht im § 80 des Sicherheitspolizeigesetzes:

Auszug:
§ 80.

(1) Für das Recht auf Auskunft über erkennungsdienstliche Daten gilt § 26 Datenschutzgesetz 2000 mit der Maßgabe, dass die Sicherheitsbehörde für die Auskunft einen pauschalierten Kostenersatz verlangen darf.
Der Bundesminister für Inneres hat die Höhe des Kostenersatzes mit Verordnung gemäß dem durchschnittlichen Aufwand der Sicherheitsbehörde für Erteilung der Auskunft festzusetzen.


(2) Die Auskunft ist von jener Landespolizeidirektion zu erteilen, in deren Wirkungsbereich die erkennungsdienstlichen Daten verarbeitet werden, wurden die Daten vom Bundesminister für Inneres verarbeitet, von diesem.


Kostenersatz
gemäß § 26 Datenschutzgesetz ist ca. 18,- Euro!

Die Auskunftserteilung kann bis zu 8 Wochen dauern!


Die früheren Paragraphen § 62 und § 62a des Sicherheitspolizeigesetzes wurden schon 2005 gelöscht……!


Diese
KPA Akten bei der Polizei unterliegen also nicht dem Tilgunsgesetz und auch nicht dem Strafregistergesetz!


Die
KPA-Akten werden pro Jahr Tausende Mal abgerufen – nicht immer um Kriminalfälle zu lösen, sondern um persönliche Daten über Kontrahenten abzufragen – mit guten Beziehungen zu Behörden natürlich!

Die KPA-Akten wurden auch schon gebraucht um demente Menschen einzuschüchtern, um ungeliebte Liebhaber des Freundes/In auszuspionieren, üble Nachrede zu verbreiten usw…!

Am beliebtesten werden die KPA-Daten gegen politische Gegner benutzt!


Ein unberechtigtes Benutzen bzw. Abrufen lassen durch „befreundete Beamte“ der erkennungsdienstlichen Daten der

KPA-Akten (auch EKIS genannt) ist ein Vergehen nach:


Strafgesetzbuch
StGB
Verletzung von Berufsgeheimnissen §121.
… Denn der Beamte bei der Polizei verletzt ja ein Datengeheimnis das in seinem Berufsumfang gespeichert wurde!

Die Üble Nachrede nach §111 StGB
(denn die abgerufenen Daten der KPA-Akte sind ja meistens schon lange verjährte Strafdaten – wer die abruft und jemanden erzählt will das ja nur, um jemand zu schaden….!


Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
§ 113.
Wer einem anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise eine strafbare Handlung vorwirft, für die die Strafe schon vollzogen oder wenn auch nur bedingt nachgesehen oder nachgelassen oder für die der Ausspruch der Strafe vorläufig aufgeschoben worden ist, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(…. denn Jemand, der die KPA-Akte abruft, mit Hilfe von Beziehungen bei der Polizei, Der/Diejenigen rufen ja Daten ab, die ja schon längst vergangen sind…..!)


Und ein Verstoß gegen die


Europäische Menschenrechtskonvention
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308

Artikel 8 –
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.


Laut einem Artikel bei den Salzburger Nachrichten wurden allein im Jahr 1999
51,1 Millionen EKIS-Anfragen registriert!? Und im Jahr 1999 hatte Österreich nur 7,5 Einwohner – und wenn man davon die nicht verdächtigen Babys und Kleinkinder abzieht , fragt man sich, haben wir wirklich soviel Verdächtige in Österreich?
Link Salzburg funktioniert nicht mehr – aber es gibt einen neuen Fall aus dem Jahr 2009 – kommentiert von der Presse!


Sind das nun Nazi-Methoden, oder linksfaschistische Stasi-Methoden?

Ganz egal, es ist österreichisch und verstößt garantiert gegen irgend etwas…..!


Auszug aus dem österreichischen
Datenschutzgesetz 2000, § 4 Zeile 2:

§ 4 Zeile 2 des Datenschutzgesetzes 2000: –
Auszug:
sensible Daten“ („besonders schutzwürdige Daten“): Daten natürlicher Personen über ihre rassisch und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophischeÜberzeugung, Gesundheit oder ihr Sexualleben;


Anmerkung
: im Jahr 2000 hatten wir eine schwarz-blaue Koalition unter Kanzler Schüssel (ÖVP)


EKIS
WIKI
Zitat vom WIKI


Das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem (kurz EKIS) ist eine Zusammenfassung von elf Datenbanken des österreichischen Innenministeriums.

Exekutivbedienstete haben von rund 10.000 Rechnern Zugriff auf rund 85 Mio. Datensätze, wie

das Strafregister

die KFZ – Fahndungs- / Informationsdatei

die Personenfahndungsdatei

die Personeninformationsdatei

die Sachenfahndungsdatei

die Kulturgutfahndungsdatei

der Kriminalpolizeiliche Aktenindex (KPA-Akte )

die Erkennungsdienstliche Evidenz samt AFIS und die DNA-Datenbank


Anmerkung:
so viel Verdächtige gibt es in Österreich………..?85 Millionen Datensätze??? – Da fehlen einem die Worte!!!
Oder kann man das als „bezahlte Spitzeldienste“ verdächtigen???
Wie gut , dass Österreich nur mehr 8,5 Millionen Einwohner hat – Babys mitgerechnet…….!
Wären wir noch ein „Imperium“, dann hätten wir viel mehr Stress…….!

 

 

Wahlarzt / Privatarzt in Österreich – KEINE Gebührenordnung für Ärzte in Österreich

 

Auskunftspflichtgesetz – Informationsfeiheitsgesetz und die Amtsverschwiegenheit in Österreich

 

Stoppt die Corona-App – Corona-APP ist schwerer Eingriff in die Privatsphäre

ACHTUNG – NACHTRAG JULI 2020 :
DIE REGIERUNG WILL DER POLIZEI DIE RECHTE ZUSPRECHEN, DASS GESUNDHEITSDATEN VON DER POLIZEI KONTROLLIERT WERDEN!!
GESUNDHEITSDATEN DÜRFEN NIE VON DER POLIZEI KONTROLLIERT WERDEN!!!

Lesen Sie auch:  Stoppt die Corona App der Regierung!!

wie man in Österreich Demenzkranke nötigt zum Schreiben eines neuen Testamentes – mit Hilfe einer Richterin

 

stoppt die Corona-App – schwerer Eingriff in die Privatsphäre – Risiko der Analysen Corona-APP sind der Regierung bekannt seit 9.4. 2020 !!!

 

Ibiza Reminiszenzen – Villa in Ibiza auf Parzelle 13 – das spanische Kataster

Türkis – eine blaue Farbe – ÖVP die rechten Rechten

Türkis – eine blaue Farbe – ÖVP die rechten Rechten

 

Ibiza Video – Verstoß gegen Gesetze und Ehrenkodex – Kanzler Kurz gleich verdächtig wie Strache?

Der Boss der politischen Drogen Alliance zu Besuch bei Kurz (ÖVP) im Parlament
(das ÖVP-Netzwerk ist ein „Kartenhaus“ – bei Drogen , soziale Fragen, Gesundheit , Ausländer – irgendwann stürzt es ein)

 

WHO Studien über Kiffer CannabisMarihuana und Haschisch zu nicht medizinischen Zwecken
(was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß – die „gesundheitsbewussten und umweltfreundlichen Grünen / SPÖ usw. interessiert nicht , was die WHO über Cannabis schreibt……….) 

Kiffer Cannabis – WHO Studien – Marihuana und Haschisch zu nicht medizinischen Zwecken

Die WHO empfiehlt CBD – Cannabidiol NICHT für medizinische Zwecke = WHO does not recommend cannabidiol for medical use
Haschisch Verkauf in Wien / Österreich
George Soros Drogenpolitik in Österreich und international!

 

 

Feminisierter Hanf – der größte Korruptionsfall des 21. Jahrhunderts – Austria corruptus
https://www.wipi.at/feminisierter-hanf-Korruption

Marihuana Werbung in Österreich – Werbung für Drogen in Österreich erlaubt?

 

Feminisiertes Cannabis – Silbernitrat vergiftet Kiffer / feminisierte Hanfsamen

Feminisierte Hanfsamen – Die grüne Droge aus dem Chemiebaukasten – feminized seeds – the Green drug from a chemistry set

DSGVO Sprungbrett zum illegalen Daten Handel – DAS ABZOCKE-GESETZ DER EU

 

Glyphosat-Verbot Monsanto und das ÖVP-House of Cards
(Kurz stimmt gegen das Volk für Glyphosat ……!)

 

DSGVO Abzocke und Daten Handel – der legale Betrug durch das DSGVO am Kunden –  Koppelungsverträge – das Milliardengeschäft des 21. Jahrhunderts

DSGVO Sprungbrett zum illegalen Daten Handel – DAS ABZOCKE-GESETZ DER EU

 

Tiroler Grundknappheit – wo die ÖVP herrscht – da ist die Ungerechtigkeit

Die KPA-AKTE – Datenspeicherung in Österreich 60 Jahre oder auch bis zum 80. Lebensjahr!
(DSGVO ist ohne Wirkung in Österreich …..!)


Aktuell im Jahr 2018 – E-Call Notruf System – im Zusammenhang mit dem neuen Sicherheitspaket 2018 – der neue Zwangs Spitzel Apparat der EU-Kommission

 


Wie sicher sind hinterlegte Testamente in Österreich?
Unter der Herrschaft der ÖVP-Justiz in Tirol kann man auch ein hinterlegtes Testament aus dem Innsbrucker Bezirksgericht herausbekommen…..

 

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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